Kirchenasyl: Rechtsbruch oder Akt der Nächstenliebe?

"Es geht um den Rechtsstaat"

Die Kritik am Kirchenasyl wird lauter. Ilse Junkermann kann das nicht verstehen: Was die Behörden von den Kirchen fordern, sei kaum zu leisten, sagt die Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und erklärt, wo die Probleme liegen.

Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken (dpa)
Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken ( dpa )

DOMRADIO.DE: Die Kritik bezog sich konkret auf die sogenannten "Härtefall-Dossiers", in denen die Gemeinden detailliert begründen müssen, warum der Fall eines bereits abgelehnten Asylbewerbers erneut geprüft werden soll. Nur etwa die Hälfte der betroffenen Gemeinden macht das wohl. Sie sagen: Das ist auch gar nicht immer zu leisten. Warum nicht?

Ilse Junkermann (Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland): Das Bundesamt verlangt in diesen Dossiers neuerdings Beweiskraft und lässt einfache hausärztliche Atteste zum Beispiel immer seltener gelten. Gefordert sind also hoch qualifizierte Atteste und Beweise.

Die Menschen, die Kirchenasyl verantworten, sind aber juristische und medizinische Laien. Und wir alle wissen, dass in manchen Regionen die Facharztdichte sehr gering ist. Es ist ganz schwer, bei einem normalen Facharzt einen Termin zu bekommen; bei einem Traumatherapeuten ist das in den gesetzten vier Wochen kaum zu leisten.

Das zweite ist, dass für die Dossiers neuerdings Beweiskraft gefordert wird. Im normalen Asylverfahren reicht die Glaubhaftmachung. So liegt die Prüfung, ob ein besonderer humanitärer Härtefall vorliegt, bei den Behörden. Die Menschen, die Kirchenasyl gewähren, werden in den Dossiers auch weiterhin deutlich machen, warum sie das so sehen. Die Einzelfallprüfung liegt aber beim Bundesamt. Da verschiebt sich gerade etwas: Die Beweislast geht auf die Kirchengemeinden. Das finde ich rechtsstaatlich sehr bedenklich.

DOMRADIO.DE: Was passiert denn mit den Dossiers, die eingereicht werden? Führen die dazu, dass die Asylverfahren noch mal aufgerollt werden?

Junkermann: Das war zunächst so. Denn es ist ja kein rechtsfreier Raum, sondern es gab im Jahr 2015 eine sehr gute Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingsfragen (BAMF), wonach besondere humanitäre Härten, die zu Kirchenasyl führen, geprüft werden sollten. Dazu war es erwünscht, ein Dossier einzureichen.

Das hat bis Mitte 2016 dazu geführt, dass 80 Prozent der eingereichten Dossiers und Fälle anerkannt wurden. Seit Mitte 2016 ist die Prüfung aber beim Dublin-Referat und seitdem hat sich die Quote auf 20 Prozent verringert. Die Begründungen für die Ablehnungen sind zunehmend formal. Man kann beobachten, dass Textbausteine verwendet werden. Wir haben den Eindruck, dass die rechtsstaatlich geforderten Einzelfallprüfungen zunehmend einer Regelprüfung weichen. Insofern haben wir große Sorgen.

DOMRADIO.DE: Aber das sind nun mal die Regeln und wenn sie nicht eingehalten werden, könnte das nicht dazu führen, dass das Kirchenasyl diskreditiert wird? Das Innenministerium sagt ja jetzt schon, es werde oft dazu benutzt, Abschiebungen zu unterlaufen?

Junkermann: Es wird dazu benutzt, Abschiebungen zu verhindern, wenn ein akuter humanitärer Notfall vorliegt. Darum geht es. Es geht nicht darum, grundsätzlich Abschiebungen oder Rücküberstellungen in das Erstaufnahmeland zu verhindern, so wie es die Dublin-Regeln vorsehen.

Es geht darum zu sagen: In besonderen Einzelfällen sehen wir humanitäre Härten und unzumutbare Bedingungen für die konkrete Person, die entsprechende Erfahrungen in Italien oder Bulgarien gemacht hat, wo sie zum Beispiel zur Zwangsprostitution angehalten wurde: Das sind ganz konkrete Fälle, in denen eine Retraumatisierung einer bereits hoch traumatisierten Person stattfindet. Deshalb gewähren wir Kirchenasyl und deshalb bitten wir auch das Amt, diese Einzelfälle noch einmal zu prüfen.

Das ist kein Unterlaufen der Regeln und auch kein rechtsfreier Raum, sondern eine klar geregelte Unterbrechung des regelmäßigen Verfahrens für den Einzelfall. Die Kirchengemeinden treten damit für ein hohes menschenrechtliches Gut ein, weil sie den Einzelfall dann näher kennen. Es ist ein Einstehen im Kirchenasyl für rechtstaatliche Prinzipien.

DOMRADIO.DE: Für das Kirchenasyl gilt seit 1. August eine von sechs auf 18 Monate verlängerte Rückführungsfrist für sogenannte Dublin-Fälle, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Auf verschiedenen Ebenen werden in den nächsten Wochen Gespräche mit verantwortlichen Politikern und Vertretern des Bamf geführt werden, um das bisher vorgelegte Regelwerk weiter zu entwickeln. Was muss sich da ändern aus Ihrer Sicht?

Junkermann: Ich freue mich sehr, wenn die Kommunikation hier weitergeht. Ich hätte mir gewünscht, dass sie vor der Verschärfung der Regeln stattgefunden hätten, damit wir sagen können: "Ja, es ist mehr als eine Pflicht zu sehen, so ein Dossier anzufertigen." Ich wünsche mir, dass diese harte Frist von vier Wochen auch für den Einzelfall noch mal geöffnet wird.

Und ich wünsche mir, dass man zurückkehrt zur Glaubhaftmachung von Gründen humanitärer Härten und das nicht beweisen muss und dass die Beweislast nicht mehr bei den Kirchengemeinden liegt. Das sind drei wesentliche Punkte. 

Das Interview führte Dagmar Peters.


Ilse Junkermann / © Martin Schutt (dpa)
Ilse Junkermann / © Martin Schutt ( dpa )
Quelle:
DR
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