Regel zum Kirchenasyl seit August 2018

Rückführungsfrist verlängert

Für das Kirchenasyl gilt seit 1. August 2018 eine von sechs auf 18 Monate verlängerte Rückführungsfrist für sogenannte Dublin-Fälle, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten.

Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Dublin-Regelung besagt, dass der Staat, in dem ein Flüchtling erstmals den Boden der EU betreten hat, für das Asylverfahren zuständig ist. Reist der Asylsuchende weiter, kann er innerhalb von sechs Monaten wieder in den Ersteinreisestaat zurückgeschickt werden. Verstreicht die Frist, ist der andere Staat zuständig.

(epd, 21.08.2018)