Sozialethiker zum Urteil über Sterbehilfe

"Mir ist die Spucke weggeblieben"

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe unzulässig ist. Dass die Notwendigkeit auch durch die fehlende Palliativversorgung gegeben sei, hält Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl für einen Skandal.

Mutter bei einem Kind am Bett / © BlurryMe (shutterstock)
Mutter bei einem Kind am Bett / © BlurryMe ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Warum bedauern Sie diese Entscheidung?

Prof. Andreas Lob-Hüdepohl (Mitglied des Deutschen Ethikrats): Ich bedauere sie deshalb, weil das Verbot ja nicht die individuelle Begleitung eines Menschen beim Suizid betraf - darüber lässt sich trefflich streiten, ob das moralisch erlaubt sein darf oder nicht, sondern es betraf das Verbot geschäftsmäßiger, auf Dauer angelegter Suizidbeihilfe. Und das Verbot ist nun vom Tisch, sodass das hier auch ein Einstieg in eine Kommerzialisierung der Sterbebegleitung sein kann.

DOMRADIO.DE: Befürchten Sie, dass Sterbehilfe ein Instrument der Marktgesellschaft werden könnte?

Lob-Hüdepohl: Auch das. Das hatte zwar jetzt das Bundesverfassungsgericht nicht besonders im Blick, aber das Gericht ist schon etwas zynisch. Es sagt: Der Staat darf zwar durch Verbote auch Suizidbeihilfe steuern. Aber es darf nicht das Recht eines Menschen auf Suizid und die Inanspruchnahme einer Hilfe aushebeln. Und das Gericht sagt weiter: Die geschäftsmäßige Förderung von Suizidbeihilfe ist deshalb ein wichtiges, unverzichtbares Instrument, weil es bislang zu wenig Ärztinnen und Ärzte gibt, die eine individuelle Begleitung beim Suizid ermöglichen.

Das ist schon relativ zynisch zu verstehen, dass nämlich die mangelnde Begleitung individueller Art zur Rechtfertigung genommen wird, dass es so etwas geben muss wie beispielsweise Sterbehilfevereine. Da muss ich schon sagen, da ist mir, salopp formuliert, die Spucke weggeblieben. Hier muss man sicherlich noch nachlegen.

DOMRADIO.DE: Erhöht das Urteil den Druck auf Schwerkranke aus Ihrer Sicht?

Lob-Hüdepohl: Es steht zu befürchten. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber damals zu Recht annehmen musste, dass eine Legalisierung eine stärkere Akzeptanz in der Gesellschaft fördert, die den Druck auf einzelne Kranke erhöhen kann. Das sagt das Gericht ausdrücklich auch in seinem aktuellen Gerichtsurteil. Aber wichtig ist die prinzipielle Möglichkeit, dass Menschen einen Zugang zur Suizidhilfe haben und das wiegt in dieser Güterabwägung stärker.

Ich frage mich jetzt, nach diesem Gerichtsurteil, wie eigentlich noch der Gesetzgeber oder auch das Bundesverfassungsgericht begründen kann, dass es kein Töten auf Verlangen mehr gibt. Denn wie will ich zum Beispiel einem Querschnittsgelähmten, der sich nicht mehr selber die tödliche Medizin verabreichen kann, eigentlich noch begründen, dass er diese Hilfe eines Arztes nicht in Anspruch nehmen kann, dass er letztendlich das tödliche Mittel verabreicht.

Das ist nicht mehr der Tatbestand der Assistenz zum Suizid, sondern das ist dann der Tatbestand zum Töten auf Verlangen. Also hier gibt es eine ganze Menge Fragen, die nun ins Rutschen kommen, und ich befürchte, dass uns in Deutschland ähnliche Entwicklungen wie in den Niederlanden und in Belgien blühen. Das halte ich für ausgesprochen gefährlich.

DOMRADIO.DE: Wie könnte denn würdevolles Sterben aussehen? Es hatten ja auch schwerkranke Menschen geklagt…

Lob-Hüdepohl: Ein würdevolles Sterben ist nie ein angenehmeres Sterben. Hier geht es immer um prekäre Lebenssituationen. Aber, auch das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt nochmal betont, es gibt sehr viele Möglichkeiten, die Angst vor einem sehr schmerzvollen Tod zu lindern, auszuräumen durch entsprechende palliativmedizinische Angebote. Auch hier mögen es noch im Letzten Fälle geben, wo es problematisch wird. Aber dass hier durch eine umfassende palliative Sterbebegleitung ein Sterben in Würde ermöglicht wird, ist auch unbestritten.

Dennoch sagt das Bundesverfassungsgericht, auch hier muss ein Mensch die Möglichkeit haben, auf solche palliative Begleitung zu verzichten und seinem Leben unmittelbar ein Ende zu setzen. Hier wird eine abstrakte Möglichkeit diskutiert - Recht auf ein selbstbestimmtes Töten -, gegen die Möglichkeiten einer palliativen Begleitung. Hier befürchte ich, dass auch in Zukunft die Gesellschaft sagen kann: "Na ja, wir brauchen nicht so viel palliative Begleitung, denn im Letzten, wenn sie nicht zur Verfügung steht, kann ja ein schwerkranker Patient dann Suizidbeihilfe oder vielleicht später sogar Tötung auf Verlangen beantragen. Dann hat er einen entsprechenden Ausweg."

Das heißt auch, der positive Druck auf die Gesellschaft, ausreichend palliative Begleitung bereitzustellen - auch zu finanzieren - kann dadurch reduziert werden. Das hielte ich natürlich im Interesse der Sterbenden und der schwerkranken Menschen für außerordentlich bedauerlich.

Das Interview führte Dagmar Peters.


Theologe Andreas Lob-Hüdepohl / © Julia Steinbrecht (KNA)
Theologe Andreas Lob-Hüdepohl / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
DR