In Europa gibt es unterschiedliche Modelle zur Organisation von Organspenden. Ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen:
Entscheidungslösung: Sie gilt in Deutschland. Danach wird jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Die Krankenkassen schicken regelmäßig Informationsmaterial zur Organspende an die Versicherten und fragen die Spendebereitschaft ab. Behörden verteilen das Material bei der Ausweisausgabe. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es nicht. Eine Organspende ist nur zulässig, wenn eine Zustimmung vorliegt. Der Gesetzgeber hat 2012 die Entscheidungslösung eingeführt und die bis dahin geltende Zustimmungslösung abgeschafft. Ziel war, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Zustimmungslösung: Im deutschen Transplantationsgesetz war von 1997 bis 2012 die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung verankert. Nach dem Hirntod eines Patienten dürfen dessen Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat oder seine Angehörigen nach dessen Tod in eine Transplantation einwilligen. Das kann durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung erfolgen. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt werden. Die Zustimmungslösung gilt zum Beispiel in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz.
Widerspruchslösung: Spanien setzt gemeinsam mit weiteren EU-Ländern auf die Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass jeder nach seinem Tod zum Organspender werden kann, wenn er der Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Staaten praktizieren das Modell der erweiterten Widerspruchslösung. Dabei ist ein Widerspruch der Angehörigen gegen eine Organentnahme für die Ärzte bindend. Die Widerspruchslösung gilt etwa in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland und den Niederlanden. (epd/Stand 02.06.2018)
28.11.2018
Rund 10.000 Patienten in Deutschland warten auf ein Organ. Die Bereitschaft zur Organspende steigt zwar, doch die Transplantationen nehmen ab. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will daher eine Neuregelung.
Wegen der geringen Zahl an Organspenden in Deutschland plädieren Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) für die Einführung einer Widerspruchslösung.
Hier die wichtigsten Informationen zu allen Modellen:
Wie ist die Organspende geregelt?
In Deutschland regelt das 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz diesen Bereich. Um Missbrauch oder Organhandel zu verhindern, sieht das Gesetz eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende, Vermittlung und Transplantation vor.
Für die Koordination der Spende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuständig. Sie soll dafür sorgen, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen, an geeignete Patienten vermittelt und transplantiert werden können.
Wo werden die Organe entnommen?
Derzeit gibt es in Deutschland rund 1.350 Krankenhäuser mit Intensivstation, die Organe entnehmen dürfen. Sie sind seit 2012 verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Sie sollen potenzielle Organspender identifizieren, melden und die Angehörigen begleiten. Zwei Ärzte müssen dazu unabhängig voneinander den Hirntod des Patienten feststellen. Die Übertragung der Organe erfolgt in den bundesweit etwa 50 Transplantationszentren.
Was besagt die Zustimmungslösung?
Seit 1997 gilt in Deutschland eine erweiterte Zustimmungslösung: Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt hat, dürfen die Organe auch entnommen werden. Eine Zustimmung kann beispielsweise per Organspendeausweis oder durch eine schriftliche Verfügung gegeben werden. Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist dabei immer der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
Vor wenigen Jahren ist die erweiterte Zustimmungslösung zu einer sogenannten Entscheidungslösung ausgeweitet worden. Warum?
Die 2012 vom Bundestag beschlossene Entscheidungslösung sieht vor, jeden Bürger mindestens einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte beim Ausstellen des Personalausweises oder des Führerscheins geschehen.
Ebenso ist eine Speicherung der Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte denkbar. 2012 hat der Bundestag zudem die Krankenkassen verpflichtet, alle Bürger in regelmäßigen Abständen über die Organspende zu informieren und an sie zu appellieren, sich für oder gegen eine mögliche Spende zu entscheiden.
Jetzt wird auch eine verpflichtende Entscheidungslösung in die Debatte eingebracht. Was bedeutet das?
Unter anderem hat der Tübinger Moraltheologe Franz-Josef Bormann eine verpflichtende Entscheidungslösung vorgeschlagen. Die Bürger sollten sich etwa beim Erwerb des Führerscheins oder beim Ausstellen eines Passes für ein klares Ja oder Nein zur Organspende entscheiden müssen.
Auch die Krankenkassen könnten eine solche Entscheidung von allen Versicherten routinemäßig abfragen. Die Antworten müssten dann in einer zentralen Datenbank registriert werden. Eine Korrektur muss dabei jederzeit möglich sein.
Andere Länder haben eine Widerspruchslösung. Warum gibt es sie in Deutschland nicht?
Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) sowie die Bundesärztekammer fordern angesichts des Tiefststandes an Organspenden die Einführung einer Widerspruchslösung. Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, beispielsweise in einem Widerspruchsregister, können die Organe zur Transplantation entnommen werden. Bei einer sogenannten doppelten Widerspruchslösung können auch die Angehörigen widersprechen.
Spahn selbst räumt ein, dass eine Widerspruchslösung "einen nicht geringen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen bedeuten" würde. Andererseits: "Wenn 10.000 Menschen hoffen und warten, und die Chance da wäre, Leben zu retten, zu verlängern, darf uns das nicht gleichgültig sein", argumentiert der Katholik. "Mich jedenfalls treibt das sehr um, denn eine Organspende ist für mich im christlichen Sinn immer auch ein Akt der Nächstenliebe."
Was spricht für eine Widerspruchslösung?
Durch die Widerspruchslösung wird der Kreis potenzieller Spender erweitert. Der Staat geht von einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende aus. Befürworter verweisen darauf, dass Länder mit Widerspruchslösung höhere Transplantationszahlen hätten. Kritiker bezweifeln diesen Zusammenhang.
Welche Argumente gibt es gegen diese Widerspruchslösung?
Eine Widerspruchslösung wird auch in Deutschland schon seit Jahrzehnten diskutiert - und immer wieder verworfen. Kritiker halten sie für verfassungswidrig und kontraproduktiv, weil sie das Misstrauen in die Transplantationsmedizin noch erhöhen könnte. Auch für die katholische Kirche ist sie bislang nicht akzeptabel: Nach ihrer Ansicht muss die Organspende eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben. Auch Spahn räumt ein, dass eine Widerspruchslösung "einen nicht geringen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen" bedeuten würde.
Gibt es noch weitere Modelle?
Gesundheitsökonomen und Philosophen haben schon vor Jahrzehnten ein auf Gegenseitigkeit beruhenden Modell der Organspende, die sogenannte Reziprozitätslösung, vorgeschlagen: Wer sich selber als potenzieller Spender registrieren lässt, erhält im Krankheitsfall bevorzugt selber ein Organ. Das würde einen Anreiz erhöhen, sich als Spender registrieren zu lassen und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen, weil Trittbrettfahren verhindert wird: Bislang bauen auch jene für den Krankheitsfall auf eine Organspende, die selber nicht zur Spende bereit sind.
In Europa gibt es unterschiedliche Modelle zur Organisation von Organspenden. Ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen:
Entscheidungslösung: Sie gilt in Deutschland. Danach wird jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Die Krankenkassen schicken regelmäßig Informationsmaterial zur Organspende an die Versicherten und fragen die Spendebereitschaft ab. Behörden verteilen das Material bei der Ausweisausgabe. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es nicht. Eine Organspende ist nur zulässig, wenn eine Zustimmung vorliegt. Der Gesetzgeber hat 2012 die Entscheidungslösung eingeführt und die bis dahin geltende Zustimmungslösung abgeschafft. Ziel war, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Zustimmungslösung: Im deutschen Transplantationsgesetz war von 1997 bis 2012 die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung verankert. Nach dem Hirntod eines Patienten dürfen dessen Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat oder seine Angehörigen nach dessen Tod in eine Transplantation einwilligen. Das kann durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung erfolgen. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt werden. Die Zustimmungslösung gilt zum Beispiel in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz.
Widerspruchslösung: Spanien setzt gemeinsam mit weiteren EU-Ländern auf die Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass jeder nach seinem Tod zum Organspender werden kann, wenn er der Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Staaten praktizieren das Modell der erweiterten Widerspruchslösung. Dabei ist ein Widerspruch der Angehörigen gegen eine Organentnahme für die Ärzte bindend. Die Widerspruchslösung gilt etwa in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland und den Niederlanden. (epd/Stand 02.06.2018)