Bundestag befasst sich mit Pflege, Sterbebegleitung und Suizid

Herbstliche Themen

Wie geht die Gesellschaft mit Pflegebedürftigkeit und Sterben um? Der Bundestag will in den kommenden Wochen gleich drei Gesetze dazu verabschieden. In der kommenden Woche werden Weichen gestellt.

Autor/in:
Christoph Arens
Sterbebegleitung / © Nadine Förster (dpa)
Sterbebegleitung / © Nadine Förster ( dpa )

Pflegebedürftigkeit, Sterbebegleitung, Suizidbeihilfe: Der Bundestag wird sich in den kommenden Wochen intensiv mit den vorgenannten Themen beschäftigen. Das Ringen um gesetzliche Regelungen zu Pflegeversicherung, Sterbehilfe und zu einer Verbesserung der Versorgung Sterbenskranker tritt in die entscheidende Phase. Bundesregierung und Bundestag reagieren damit auf Prognosen über eine steigende Pflegebedürftigkeit in der alternden Gesellschaft sowie auf eine europaweite Debatte über Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Es geht um mehrere Milliarden Euro pro Jahr, aber auch um Werte und den gesellschaftlichen Umgang mit Alter, Leid, Krankheit und Sterben.

Zunächst geht es um die Pflegeversicherung

In der kommenden Woche befasst sich der Bundestag in unterschiedlichen Gremien mit allen drei Themen: Am Freitag steht im Plenum die Erste Lesung zur Reform der Pflegeversicherung auf dem Programm. Dabei geht es vor allem um eine Besserstellung der Demenzkranken, die künftig körperlich eingeschränkten Pflegebedürftigen gleich gestellt werden. Seit mehr als zehn Jahren hat die Politik über die entsprechende Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gestritten. Jetzt kann Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Erfolg für sich verbuchen.

Am selben Tag wird sich auch der Bundesrat mit dieser großen Pflegereform befassen. Das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II soll planmäßig zum 1. Januar in Kraft treten; allerdings wird die Umsetzung noch ein Jahr dauern, so dass konkrete Reformen erst ein Jahr später bei den Pflegebedürftigen ankommen. 2017 wird dann auch der Beitragssatz um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben.

Palliativmedizin weiteres Thema

Die geplanten Verbesserungen für Palliativmedizin und Hospizversorgung sind am Montag Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Bereits im Juni hatte das Parlament in Erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten, der 200 Millionen Euro zusätzlich für Sterbebegleitung vorsieht, unter anderem für den flächendeckenden Ausbau von Hospizen und Hospizdiensten, Sterbebegleitung in Heimen sowie für Palliativstationen in Kliniken. Bislang gibt Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen Euro für diesen Bereich aus. Dieses in seinem Grundanliegen zwischen den Bundestagsfraktionen nicht umstrittene Gesetz soll zum neuen Jahr in Kraft treten.

Mit den vier unterschiedlichen Gesetzentwürfen zur Suizidbeihilfe befasst sich am Mittwoch der Rechtsausschuss des Parlaments in einer Anhörung. Bisher ist die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland ebenso legal wie der Suizid. Viele Abgeordnete empfinden den jetzigen Zustand aber als zu lax, weil so zum Beispiel Sterbehilfevereine entstehen konnten und kommerzielle Angebote der Suizidbeihilfe nicht ausgeschlossen sind. Andere Abgeordnete wünschen sich dagegen mehr Hilfe für schwerstkranke Menschen, die ihr Leben beenden wollen; auch durch Ärzte.

Die Bandbreite der vier Gesetzesentwürfe reicht von einem grundsätzlichen Verbot der Beihilfe über Sonderregelungen für Ärzte bis hin zu einer Liberalisierung der Hilfe zur Selbsttötung, bei der nur kommerzielle Angebote ausgeschlossen werden.

Bundestag will im November über Hilfe zur Selbsttötung entscheiden

Der Bundestag will Anfang November über das ethisch schwierige Thema beschließen. Dabei ist der Fraktionszwang aufgehoben. In Deutschland nehmen sich jährlich rund 10.000 Menschen das Leben. Nach Schätzungen gibt es 250 Fälle von begleiteter Freitodhilfe.

Gröhe hatte die Reformen zur Suizidbeihilfe und zur Verbesserung der Sterbebegleitung in Hospizen und Palliativstationen bewusst zusammengebunden. Er folgt damit der Logik: Wer gegen aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe ist, muss Leid und Ängste am Lebensende lindern. Sterbende Menschen sollen deshalb bestmögliche Lebensqualität erhalten und keine Angst vor Schmerzen haben müssen.

 


Quelle:
KNA