Kernpunkte der Pflegereform

 (DR)

LEISTUNGSBETRÄGE: Sie steigen um vier Prozent. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1064 Euro, 41 Euro mehr.

KURZZEIT- UND VERHINDERUNGSPFLEGE: Leistungen können besser miteinander kombiniert werden. Zuhause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. Tages- und Nachtpflege kann ungekürzt neben Geld- und Sachleistungen beansprucht werden.

BETREUUNG: Der Anspruch auf Betreuung durch Helfer in der ambulanten Pflege wird ausgeweitet - neu: Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter. Bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistung können künftig dafür eingesetzt werden. Die Zahl zusätzlicher Betreuungskräfte in Heimen kann von 25 000 auf bis zu 45 000 steigen.

UMBAU: Der Zuschuss zu behindertengerechten Umbauten etwa im Bad steigt von bisher 2557 auf bis zu 4000 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren Betroffenen unter einem Dach können 16 000 Euro fließen.

VORSORGE: 2015 startet ein Vorsorgefonds - rund 1,2 Milliarden Euro jährlich fließen hinein. Ab 2035 sollen damit die Beiträge stabilisiert werden, wenn die Zahl der Betroffenen stark steigt.

BEITRAGSSATZ: Er steigt Anfang 2015 von derzeit 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3) um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte.

DEMENZKRANKE: Auch wer nicht die Pflegestufen 1 bis 3 hat, erhält erstmals Zugang zu allen ambulanten Leistungen. 2015 soll per weiterem Gesetz ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit vorbereitet werden. Mehr Demenzkranke sollen in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

LOHNERSATZ: Die Pflegeversicherung zahlt künftig einen Lohnersatz für zehn Tage bezahlte Freistellung vom Beruf für Pflege.