Gutachter Gercke betont Unabhängigkeit von Kirche

"Es gibt keine eingespielte Seilschaft"

Der Strafrechtler Björn Gercke weist den Vorwurf zurück, sein Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln weise "Merkmale eines Gefälligkeitsgutachtens" auf. Die beteiligten Juristen seien nicht regelmäßig für andere Bistümer tätig.

Björn Gercke / © Oliver Berg (dpa)
Björn Gercke / © Oliver Berg ( dpa )

In einem gemeinsamen Beitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt", die am Donnerstag erscheint, betonen Gercke, seine Kanzleikollegin und Mit-Gutachterin Kerstin Stirner sowie der Münchner Strafrechtsprofessor Mark Zöller die Unabhängigkeit der Gutachter von der katholischen Kirche.

"Die am Gutachten beteiligten Anwälte und Mitarbeiter haben ganz überwiegend ein kritisches oder gar kein Verhältnis zur katholischen Kirche." Die Arbeit der Gutachter folge denselben Qualitätsmaßstäben, die auch für Compliance-Untersuchungen in Unternehmen zur Anwendung kämen.

Bezahlung vor Veröffentlichung

Bezahlt worden sei die Kanzlei Gercke Wollschläger bereits vor der öffentlichen Vorstellung der Untersuchung. Die beteiligten Juristen seien auch nicht regelmäßig für andere Bistümer tätig. "Es gibt keine eingespielte Seilschaft, keinen 'Kölschen Klüngel' oder Ähnliches." An der nun anstehenden Umsetzung von Reformen im Erzbistum Köln beteiligten sich die Rechtsexperten bewusst nicht, um Unabhängigkeit zu wahren.

Schon vor der Präsentation des Reports habe die Öffentlichkeit den Rücktritt des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki verlangt. "Wir sind Juristinnen und Juristen und können nur mit einer juristischen Aufarbeitung beauftragt werden", betonten Gercke, Stirner und Zöller. "Wer uns zu uns nicht zustehenden, moralischen Bewertungen drängen möchte, verlangt unprofessionelles und unseriöses Berufsverhalten."

Vor zwei Wochen hatten der Mainzer Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld, seine Wissenschaftliche Mitarbeiterin Sarah Gade und der Essener Rechtsanwalt Christian Roßmüller in "Christ & Welt" den weltlich-strafrechtlichen Teil des Gercke-Reports bemängelt. Sie bezogen sich dabei vor allem auf die sogenannte Geschäftsherrenhaftung. Demnach könnten sich Bischöfe - ähnlich wie Manager - strafbar machen, wenn sie von Straftaten ihrer Priester erfahren, nicht dagegen vorgehen und es danach nochmals zu Taten kommt.

Grundsatz der Freiverantwortlichkeit

Gercke, Stirner und Zöller widersprachen dieser Auffassung. "Im weltlichen Recht gilt der Grundsatz der Freiverantwortlichkeit", schreiben sie. Jeder Missbrauchstäter müsse für sein Verhalten selbst strafrechtlich geradestehen. "Er kann die Verantwortung damit grundsätzlich nicht auf seine Chefs oder Vorgesetzten und eben auch nicht auf den Bischof abwälzen."

Die Geschäftsherrenhaftung greife nur für "betriebsbezogene Straftaten". Die im Gutachten behandelten Missbrauchstaten fanden jedoch "im privaten Bereich und damit außerhalb kirchlicher Veranstaltungen statt, etwa bei Einladungen in die Privatwohnungen der Täter".


 

Aufgeschlagenes Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln / © Ina Fassbender (KNA)
Aufgeschlagenes Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln / © Ina Fassbender ( KNA )


 

Strafrechtler Björn Gercke bei der Pressekonferenz zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch / © Ina Fassbender/AFP Pool (dpa)
Strafrechtler Björn Gercke bei der Pressekonferenz zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch / © Ina Fassbender/AFP Pool ( dpa )
Quelle:
KNA
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