Kanzlei Gercke verteidigt Köln-Gutachten

Vorwürfe "absurd"

Im März wurde das mit Spannung erwartete Gutachten zum Umgang mit Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Doch die Wogen schlagen weiter hoch. Neue Vorwürfe gegen die Untersuchung weisen die Autoren entschieden zurück. 

Aufgeschlagenes Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln / © Ina Fassbender (KNA)
Aufgeschlagenes Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln / © Ina Fassbender ( KNA )

Die Kanzlei Gercke Wollschläger wehrt sich gegen Vorwürfe, ihr juristisches Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum Köln weise "schwere Mängel" auf. Die Aussage, die Gutachter hätten die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Geschäftsherrenhaftung nicht oder nur selektiv berücksichtigt, sei "schlicht falsch", teilte die Kanzlei am Dienstagabend in Köln mit und legte am Mittwoch nach: "Kein ernst zu nehmender Jurist hat unser Gutachten deshalb in dieser Hinsicht bis heute kritisiert."

Vielmehr sehe etwa der renommierte emeritierte Münchner Strafrechtsprofessor Heinz Schöch im strafrechtlichen Teil des Gercke-Reports "durchweg richtige Ergebnisse". Die rechtliche Prüfung von Pflichtverletzungen entspreche "allen wissenschaftlichen Anforderungen".

Zweifel von Juristen

In der aktuellen "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" (Mittwoch) bemängeln der Mainzer Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld, seine Wissenschaftliche Mitarbeiterin Sarah Gade und der Essener Rechtsanwalt Christian Roßmüller den weltlich-strafrechtlichen Teil des Gercke-Reports. Sie beziehen sich dabei vor allem auf die sogenannte Geschäftsherrenhaftung.

Diese besage, dass Manager haften müssten, wenn sie von Straftaten ihrer Mitarbeitenden erfahren und nicht dagegen vorgehen. Komme es danach erneut zu Taten, machten sich die Vorgesetzten wegen Beihilfe durch Unterlassen strafbar. Dieser Grundsatz müsste auch für Bischöfe in der katholischen Kirche gelten und hätte daher von Gercke stärker beachtet werden müssen.

"Grundsatz der Freiverantwortlichkeit"

Gercke Wollschläger setzt diesem Argument den Grundsatz der Freiverantwortlichkeit gegenüber. "Jeder Kleriker ist zunächst einmal für seine Taten selbst verantwortlich und kann diese unmittelbare Verantwortung nicht auf Bischöfe oder Kardinäle abwälzen."

Eine Haftung hoher Würdenträger für "betriebsbezogene" Straftaten komme nur in Betracht, wenn sich die Tat nicht außerhalb des Betriebs genauso ereignen könnte. Sexueller Missbrauch sei aber "keine speziell der kirchlichen oder seelsorgerischen Tätigkeit eines Priesters im Erzbistum Köln anhaftende Gefahr". Bei den Fällen im Gercke-Report hätten die Übergriffe typischerweise nicht im Kontext der kirchlichen Aufgabenerfüllung stattgefunden, sondern im Kontext von Freizeitveranstaltungen oder privaten Treffen.

Vergleich zu WSW-Gutachten

Scheinfeld, Gade und Roßmüller bewerten in "Christ & Welt" zudem einige Aspekte einer ersten Untersuchung durch die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) als besser gelungen im Vergleich zum zweiten Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke. In dieser zweiten Untersuchung sehen die drei Juristen "viele Merkmale eines Gefälligkeitsgutachtens".

Die Kanzlei Gercke hält diesen Vorwurf für "geradezu absurd". Ihre Untersuchung habe weitaus mehr Pflichtverletzungen und Verantwortliche benannt als WSW. "Mit dem WSW-Gutachten wäre eine Vielzahl von Pflichtverletzungen und Verantwortlichen niemals aufgedeckt worden", so Gercke: "Die Entscheidung diverser prominenter Würdenträger, die infolge des Gutachtens ihren Amtsverzicht angeboten haben, spricht für sich." Zudem habe sich WSW mit der Thematik der strafrechtlichen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch wissenschaftlich "überhaupt nicht" auseinandergesetzt.

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte ein erstes Gutachten bei WSW in Auftrag gegeben. Weil er es für mangelhaft und nicht rechtssicher befand, ließ Woelki die Öffentlichkeit das Papier nur kurzzeitig und eingeschränkt einsehen. Diese Untersuchung wirft sechs Amtsträgern namentlich Fehler vor - der Kardinal ist nicht darunter.

Veröffentlichung und Konsequenzen

Das zweite Gutachten von Gercke wurde im März veröffentlicht. Es weist acht hohen Amtsträgern des Erzbistums Kölns mindestens 75 Pflichtverletzungen zwischen 1975 und 2018 nach. In der Folge boten der Hamburger Erzbischof Stefan Heße und der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp - beide frühere Generalvikare in Köln - Papst Franziskus ihren Rücktritt an. Woelki wird durch den Report juristisch entlastet. Kritiker sehen jedoch weiterhin moralische Fehler des Erzbischofs im früheren Umgang mit Missbrauchsfällen.

Nach Veröffentlichung ihrer Untersuchung sei der Kanzlei Gercke sogar immer wieder vorgeworfen worden, zu hart mit den Verantwortungsträgern des Erzbistums ins Gericht gegangen zu sein, erklärten die Kölner Strafrechtler weiter: "Nun meinen plötzlich Angehörige eines Instituts für Weltanschauungsrecht, dass wir angeblich nicht streng genug gewesen seien. Dies kann man sehen, wie man will. Mit steilen Thesen profiliert man sich bekanntlich am besten."

"Christ & Welt"- Gastautor Scheinfeld hat an der Universität Mainz den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie inne. Er sitzt zudem im Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht in Oberwesel.

Anita Hirschbeck


Strafrechtler Björn Gercke bei der Pressekonferenz zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch / © Ina Fassbender/AFP Pool (dpa)
Strafrechtler Björn Gercke bei der Pressekonferenz zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch / © Ina Fassbender/AFP Pool ( dpa )
Quelle:
KNA