Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare heiraten. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren. Die Öffnung für die "Ehe für alle" hatte der Bundestag am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später.
Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Eingetragene Lebenspartnerschaften können nach der neuen Regelung in Ehen umgewandelt werden. Dazu müssen die Partner persönlich und gemeinsam eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben.
Eine Pflicht zur Umwandlung gibt es nicht. Neue Lebenspartnerschaften können künftig allerdings nicht mehr eingegangen werden. Es gibt dann für alle nur noch die Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiter bestehen, wenn die Paare keine Umwandlung in eine Ehe wollen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war 2001 eingeführt worden. Sie sicherte den Lebenspartnern der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen. (epd/Stand 17.09.2017)
26.03.2018
Erzbischof Heiner Koch sieht in der unterschiedlichen kirchlichen Bewertung der "Ehe für alle" eine Belastung der Ökumene. Die "Positionierung großer Teile der evangelischen Kirche" habe das Vertreten des katholischen Standpunkts erschwert.
Das schreibt der Berliner Erzbischof und "Familienbischof" der Deutschen Bischofskonferenz in einem Gastbeitrag für die Monatszeitschrift "Herder Korrespondenz" (April). Vertreter der orthodoxen Kirche hätten dagegen das katholische Eheverständnis öffentlich geteilt.
"Auf jeden Fall hat dieser ökumenische Dissens im Gedenkjahr der Reformation der Wahrnehmung des kirchlichen Einheitsanliegens in der Öffentlichkeit geschadet", so Koch, der die Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz leitet.
Klare Unterschiede in der Ökumene
Er habe zwar viele Schreiben evangelischer Christen "nicht nur aus der evangelikalen Gemeinschaft" erhalten, die ihre Verbundenheit mit der katholischen Überzeugung zum Ausdruck gebracht hätten. Es zeige sich aber, "dass es in einigen bedeutenden ethischen Fragen klare Unterschiede in der Ökumene gibt, die auch in der Öffentlichkeit deutlich zu vertreten sind". Es wäre gut, wenn dies "verständnisvoll und begründet dargelegt" würde.
Koch wendet sich gegen die Auffassung, dass ein engagiertes Eintreten für die "Ehe für alle" zeige, wie sehr die Ehe wieder wertgeschätzt werde. Diese Meinung könne er aus seinen Erfahrungen nicht teilen. Es sei sehr bemerkenswert, "wie viele, die vor Kurzem noch die Ehe als patriarchale und lebensfeindliche Institution mit aller Kraft ablehnten, nun zu kämpferischen Verfechtern der Ehe wurden".
Koch betont katholische Sicht
Der Erzbischof äußerte den Verdacht, es gehe vor allem um eine ablehnende Haltung gegenüber den gesellschaftlichen Kräften, die sich für die Vorrangstellung der Ehe einsetzen. Auch bekundeten viele der "Positionswechsler", dass für sie persönlich der Schritt in die Ehe keine ernsthafte Lebensalternative sei. Ihnen gehe es um den Abbau von Diskriminierung homosexueller Menschen und um die Auflösung fester Geschlechterrollen.
Der Familienbischof betont dagegen, in katholischer Sicht sei die Ehe als Sakrament "die dauerhafte und ganzheitliche Verbindung eines Mannes und einer Frau". Zwar sei es "zu achten und in seiner Eigenheit auch wertzuschätzen", wenn eine Ehe nur als relativ verbindlicher Vertrag zwischen zwei sich Liebenden gesehen wird, für den der Segen Gottes erbeten wird". Es sei aber ein begrenztere Wirklichkeit, als die Kirche sie im Sakrament der Ehe zwischen Mann und Frau bezeuge.
Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare heiraten. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren. Die Öffnung für die "Ehe für alle" hatte der Bundestag am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später.
Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Eingetragene Lebenspartnerschaften können nach der neuen Regelung in Ehen umgewandelt werden. Dazu müssen die Partner persönlich und gemeinsam eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben.
Eine Pflicht zur Umwandlung gibt es nicht. Neue Lebenspartnerschaften können künftig allerdings nicht mehr eingegangen werden. Es gibt dann für alle nur noch die Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiter bestehen, wenn die Paare keine Umwandlung in eine Ehe wollen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war 2001 eingeführt worden. Sie sicherte den Lebenspartnern der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen. (epd/Stand 17.09.2017)