Bundesjustizministerin Lambrecht hält 2G-Regel für verfassungswidrig

Kein "verhältnismäßiger Eingriff in Freiheitsrechte"

Veranstaltungen nur für Geimpfte oder Genesene? Bundesjustizministerin Christine Lambrecht geht das zu weit. Es sei etwas anderes, ob ein Gastronom die 2G-Regel für seinen Betrieb aufstelle oder ob der Staat sie vorgebe. 

Smartphone mit der geöffneten Corona-Warn-App  / © Hannibal Hanschke (dpa)
Smartphone mit der geöffneten Corona-Warn-App / © Hannibal Hanschke ( dpa )

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kritisiert die Pläne einzelner Bundesländer, im Herbst Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene zuzulassen. "Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein", sagte Lambrecht der "Welt am Sonntag". Sie sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung für Ungeimpfte mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.

"Es macht einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit sagt, 'bei mir werden nur Geimpfte und Genesene bedient', oder ob der Staat so etwas vorgibt." Als erstes Bundesland plant Hamburg die Einführung der 2G-Regelung. Demnach könnten ungeimpfte Getestete anders als Geimpfte und Genesene etwa von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

Lambrecht: Weiterer Lockdown nicht vorstellbar

Lambrecht sagte außerdem, ein Arbeitgeber dürfe keinen Mitarbeiter entlassen, sollte er sich einer Impfung verweigern. "Aber es ist durchaus vorstellbar, dass der Arbeitgeber diesen ungeimpften Beschäftigten andere Aufgaben zuweisen kann." 

Für die Justizministerin sind sowohl ein weiterer Lockdown als auch die Wiederauflage der Bundesnotgrenze nicht mehr denkbar. "Ich kann mir einen neuen Lockdown nicht vorstellen. Er wäre auch kaum zu rechtfertigen, wenn ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist",
sagte sie.


Quelle:
epd