Ausgangssperre in Hamburg gilt auch für Gottesdienstbesucher

Keine Ausnahme

Die in Hamburg erlassene Ausgangssperre sieht keine Ausnahmen für Gottesdienstbesuche vor. Das teilte die Sozialbehörde der Hansestadt am Donnerstagabend mit. Der Senat habe sich dazu mit den Religionsgemeinschaften ausgetauscht. 

Blick auf Hamburg / © Carrol Anne (shutterstock)

Viele Ostergottesdienste wurden daher bereits verschoben oder abgesagt. Betroffen ist insbesondere die Feier der Osternacht, die in vielen Gemeinden am späten Abend des Karsamstags oder in den frühen Morgenstunden des Ostersonntags begangen wird.

Anpassung der Gottesdienstzeiten

Das katholische Erzbistum Hamburg wies seine Gemeinden bereits am Mittwoch darauf hin, ihre Gottesdienstzeiten anzupassen. Bei der Verlegung seien auch die Wegezeiten der Gottesdienstteilnehmer zu berücksichtigen. Einige katholische Gemeinden sagten ihre geplanten Feiern daraufhin ganz ab. Andere zogen sie vor und bieten zusätzlich digitale Übertragungen an.

Die evangelische Nordkirche empfiehlt ihren Gemeinden hingegen, auf alle Gottesdienste zu verzichten, wie Kommunikationsdirektor Michael Birgden der «Hamburger Morgenpost» sagte. Die Kirche stelle stattdessen von Karfreitag bis Ostermontag ein vielseitiges Angebot an digitalen Gottesdiensten zur Verfügung.

Ausgangssperre gilt ab Karfreitag

Wegen steigender Corona-Infektionszahlen hatte der Hamburger Senat am Mittwoch eine Ausgangssperre beschlossen. Ab Karfreitag darf demnach zwischen 21.00 und 5.00 Uhr niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung verlassen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 18. April.


Quelle:
KNA