Um die hohen Corona-Fallzahlen in den Griff zu bekommen, fahren Bund und Länder das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar herunter. Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen:
KONTAKTE: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
WEIHNACHTEN: Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit einem Haushalt und vier weiteren Personen über 14 Jahren zulassen. Diese müssen aus dem "engsten Familienkreis" kommen. Gemeint sind Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine fixe Personenobergrenze gibt es damit nicht, schließlich ist die Größe des beteiligten Haushalts und die Zahl der Kinder nicht festgelegt. Am Ende könnten auch "mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren" beisammen sein, heißt es im Beschluss. (dpa / 13.12.2020)
16.12.2020
Bund und Länder haben schon am Sonntag konkrete Regeln für Weihnachtsgottesdienste festgelegt. Die Kirchen wollen sich daran halten: Selbst bei Gottesdiensten im Freien soll es keinen Gemeindegesang geben.
Das Bundesinnenministerium und die Kirchen haben sich über Regeln für die Gottesdienste an Heiligabend und zu Weihnachten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie verständigt. Demnach können Gottesdienste weiter stattfinden. "Wir waren uns einig, dass den Menschen am Ende dieses belastenden Jahres Trost und spirituelle Begleitung nicht vorenthalten werden dürfen", sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, am Dienstag nach einem Gespräch mit dem Ministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dem epd, mit den getroffenen Vereinbarungen könne ein "sicheres Weihnachtsfest" gefeiert werden.
Bund und Länder hatten bei ihren Beratungen am Sonntag bereits konkrete Voraussetzungen für Weihnachtsgottesdienste festgelegt. Sie gaben vor, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss, Masken auch am Platz getragen werden müssen, kein Gemeindegesang stattfinden darf und bei erwartet hoher Teilnehmerzahl eine Anmeldepflicht eingeführt wird. Der Sprecher des Innenministeriums sagte, bei dem Gespräch am Dienstag sei es darum gegangen, über die Umsetzung dieses Beschlusses zu sprechen.
Ohne Gemeindegesang und mit Anmeldung
"Die Gottesdienste an Heiligabend werden ohne Gemeindegesang stattfinden und jeder Teilnehmer muss sich anmelden", sagte Dutzmann danach. Das gelte auch für Gottesdienste unter freiem Himmel. In vielen Gemeinden werde dies aber auch bereits seit längerer Zeit so praktiziert.
"Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass die Gottesdienste in verantwortlicher Weise abgehalten werden müssen und verweisen auf die Angebote im Fernsehen und online", sagte Dutzmann und betonte: "Wo Zweifel bestehen, dass ein Präsenzgottesdienst verantwortlich gestaltet werden kann, sollte man ihn absagen." Das sei auch Konsens in der Kirchenkonferenz, dem Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen, die am Montag getagt hatte.
Vielerorts haben Gemeinden wegen der Corona-Pandemie Freiluft-Gottesdienste oder kleinere Feiern geplant. Der Bund-Länder-Beschluss hatte zu einer erneuten Diskussion darüber geführt, ob Gottesdienste abgesagt werden müssen. An dem Gespräch am Dienstag nahmen neben Vertretern der evangelischen, katholischen und orthodoxen Kirche sowie der Freikirchen auch Vertreter der jüdischen und muslimischen Gemeinden in Deutschland teil.
Unterschiedliche Regelungen in Bundesländern
Auch in den Bundesländern beraten Regierungen und Kirchenvertreter über das Vorgehen an Heiligabend und Weihnachten. In Baden-Württemberg wird an Heiligabend eine Ausnahme von Ausgangsbeschränkungen für Gottesdienstbesucher gemacht. Anders in Bayern: Dort soll es anders als es die katholischen Bischöfe gefordert hatten, keine Ausnahme geben, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag im bayerischen Landtag.
"Das ist für uns ein schmerzlicher Eingriff", schrieb der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm auf Facebook. Trotzdem nehme man es hin "als Teil einer großen Kraftanstrengung, in der wir alle zusammen helfen, um auf die Herausforderungen der Pandemie mit wirksamen Mitteln verantwortlich zu reagieren". Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, betonte: "In der evangelischen Kirche in Bayern werden am Heiligen Abend viele Gottesdienste gefeiert werden."
Im Gespräch mit dem Innenministerium ging es Dutzmann und dem Ministeriumssprecher zufolge auch um die Begleitung Sterbender im Lockdown. "Wir sind mit den staatlichen Vertretern einig darüber, dass kein Mensch an seinem Lebensende allein gelassen werden darf", sagte Dutzmann.
Um die hohen Corona-Fallzahlen in den Griff zu bekommen, fahren Bund und Länder das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar herunter. Die Beschlüsse von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen:
KONTAKTE: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
WEIHNACHTEN: Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit einem Haushalt und vier weiteren Personen über 14 Jahren zulassen. Diese müssen aus dem "engsten Familienkreis" kommen. Gemeint sind Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen. Eine fixe Personenobergrenze gibt es damit nicht, schließlich ist die Größe des beteiligten Haushalts und die Zahl der Kinder nicht festgelegt. Am Ende könnten auch "mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren" beisammen sein, heißt es im Beschluss. (dpa / 13.12.2020)