Freitagsgebete in Jordanien unter strikten Gesundheitsauflagen

Begrenzte Gebets- und Predigtzeiten

Trotz der von Jordanien verhängten freitäglichen Ausgangssperre bis Jahresende dürfen die gemeinschaftlichen Gebete in Moscheen unter strikten Auflagen stattfinden. Moscheen, die gegen die Auflagen verstoßen, drohe die Schließung.

Freitagsgebete nur unter strengen Corona-Schutzmaßnahmen / © Hafiz Johari (shutterstock)
Freitagsgebete nur unter strengen Corona-Schutzmaßnahmen / © Hafiz Johari ( shutterstock )

Eine entsprechende Entscheidung gab Minister Mohammed Khalaileh vom Awqaf-Ministerium für religiöse und islamische Angelegenheiten nach jordanischen Medienberichten an diesem Donnerstag bekannt.

Die Gebete sind auf eine Stunde zwischen 12:15 Uhr und 13:15 Uhr begrenzt, die Predigt darf nicht länger als zehn Minuten dauern. Beter müssen sich zu Fuß zu den Moscheen begeben. Nach Vorgabe des Ministeriums müssen sie eigene Gebetsteppiche mitbringen, Masken tragen sowie einen Mindestabstand einhalten. Moscheen, die gegen die Auflagen verstoßen, droht die Schließung.

Kinder und ältere Gläubige sollten von Moscheebesuch absehen

Khalaileh rief zudem dazu auf, keine Kinder unter 16 Jahren mit in die Moscheen zu bringen. An über 50-Jährige appellierte er, vom Besuch der Freitagsgebete abzusehen.

Der Freitag gleicht in seiner Bedeutung für Muslime dem Schabbat für Juden und dem Sonntag für Christen. Das gemeinschaftliche Gebet in Moscheen am Freitag gilt männlichen Muslimen als verpflichtend, für Frauen ist es erwünscht.

Ausgangssperren Freitags und Nachts

Außer für die Gebetszeit gilt in Jordanien seit dem 23. Oktober als Maßnahme zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie jeweils freitags eine 24-stündige Ausgangssperre. An anderen Wochentagen dürfen sich Jordanier immerhin von morgens sechs Uhr bis abends elf Uhr frei bewegen. Läden müssen jeweils schon eine Stunde früher, um zehn Uhr abends, schließen. Restaurants sollen mit halber Kraft und maximal sechs Gästen pro Tisch bewirten dürfen, während Bildungseinrichtungen das erste Halbjahr im Fernunterricht fortsetzen sollen.


Quelle:
KNA