Maskenpflicht im Gottesdienst in Teilen von NRW

"Diese Entwicklung kommt nicht völlig überraschend"

​Auch im Bistum Essen gilt für Gottesdienstbesucher eine Maskenpflicht am Platz ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. "Diese Entwicklung kommt nicht völlig überraschend", erklärte die Diözese am Mittwoch.

Beten mit Maske in der Corona-Krise / © Pra Chid (shutterstock)
Beten mit Maske in der Corona-Krise / © Pra Chid ( shutterstock )

Sie mahnte zu Vorsicht und Rücksichtnahme, betonte jedoch gleichzeitig, dass Orte des Glaubens und der Begegnung gerade jetzt wichtig seien.

Maskenpflicht auch während des Gottesdienstes

Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen müssen auch im Erzbistum Paderborn und im Bistum Münster Gläubige eine Maske während des gesamten Gottesdienstes tragen. Das Bistum Aachen empfiehlt den Mund-Nase-Schutz am Platz, schreibt ihn aber nicht vor. Das Erzbistum Köln erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie seine Pfarreien die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes umsetzen sollen.

Die neue Schutzverordnung des Landes gilt seit Samstag. Darin ist festgelegt, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften die Erfordernisse berücksichtigen müssen, die sich aus erhöhten Sieben-Tage-Inzidenzen ergeben. Ein Wert ab 35 bedeutet eigentlich, dass Besucher von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Maske auch am Platz tragen müssen. Nordrhein-Westfalens Landesregierung gesteht den fünf Diözesen auf ihrem Gebiet allerdings zu, selbstständig für Hygiene- und Schutzregeln zu sorgen. Bislang hätten sich die Kirchen "in höchstem Maße" verantwortlich gezeigt, betonte ein Sprecher.

Inzidenzwerte und Regelungen

Die Maskenpflicht im Bistum Essen gilt bei einem Inzidenzwert von über 35 auch in Gebäuden und auf Friedhöfen von Pfarreien, wie die Diözese mitteilte. Ab einem Wert von 50 "ist Gesang trotz Maske nur noch reduziert möglich". Dann dürften an Beerdigungen nur noch bis zu 25 Menschen teilnehmen.

In NRW hatten die katholische und evangelische Kirche während der ersten Corona-Welle entschieden, öffentliche Gottesdienste zeitweise auszusetzen. In anderen Bundesländern hatten hingegen die Regierungen Verbote ausgesprochen. Seit Mai dürfen wieder Besucher zu den Gottesdiensten in NRW kommen, allerdings unter Auflagen. So müssen die Gläubigen zum Beispiel Abstände einhalten und auf dem Weg zum Platz eine Maske tragen. Einige Pfarreien führten zusätzlich eine Maskenpflicht am Platz ein. Diese war von den Bistümern aber bislang nicht vorgegeben.

Die Kennzahl der Sieben-Tage-Inzidenz bezeichnet die Corona-Neuinfektionen in einem Kreis oder einer Stadt innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner.


Quelle:
KNA