FDP: Sonntagsschließung von Geschäften für ein Jahr aussetzen

Umsatzsteigerung zweitrangig

Die FDP dringt darauf, die Sonntagsschließung von Geschäften für mindestens ein Jahr lang auszusetzen und die verfassungsrechtliche Sonntagsruhe zu lockern. Kirchen und Gewerkschaften verteidigen den Sonntag als Tag der Familie und der Rekreation.

Verkaufsoffener Sonntag / © Henning Kaiser (dpa)
Verkaufsoffener Sonntag / © Henning Kaiser ( dpa )

"Uns geht es dabei nicht primär darum, dem Einzelhandel entgangenen Umsatz durch die Ausweitung der Öffnungszeit wieder zu ermöglichen", was "auch wichtig sei", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag). "Wir brauchen die Sonntagsöffnung, um Kundenströme zu entzerren und so die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten."

Andernfalls kauften die Kunden "noch mehr als früher bei Online-Shops rund um die Uhr ein, besonders an Sonntagen". Denn dann seien die Umsätze von Amazon und anderen am höchsten, so der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für den Einzelhandel.

Lebenswerte Innenstädte

"Weil es uns um fairen Wettbewerb und lebenswerte Innenstädte mit attraktiven Arbeits- und Ausbildungsplätzen im stationären Einzelhandel geht, müssen wir die Planungssicherheit der Kommunen erhöhen", sagte Todtenhausen. "Dafür wollen wir im Grundgesetz die Frage der Sonntagsruhe lockern, damit unsere Innenstädte auch in Zukunft attraktiv für Kunden und Besucher bleiben und Kommunen von ausreichend Gewerbesteuer erhalten."

Zuvor hatte die Berliner FDP-Fraktion gefordert, die Sonntagsschließungen in der Hauptstadt für mindestens ein Jahr auszusetzen. Da Ladenöffnungszeiten Ländersache sind, "rufen wir auch andere Bundesländer zu einem solchen Schritt auf", erklärte Todtenhausen.

Im Grundgesetz verankert

Rufe nach einer Lockerung oder gar völligen Aufhebung des Verbots der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen seitens Handel und Arbeitgeberverbänden gibt es immer wieder. Dagegen verteidigen Kirchen und Gewerkschaften den Sonntag als Tag der Familie und der Rekreation.

Der in Artikel 140 des Grundgesetzes verankerte Schutz der Sonn- und Feiertage ist international einzigartig. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, daraus ergebe sich für den Staat nicht nur eine irgendwie geartete Pflicht, den Sonntag zu achten. Es ergebe sich daraus auch ein Recht der Kirchen, der Gläubigen, der Arbeitnehmer, der Familien und der Gewerkschaften, vor "ausufernden Ausnahmen" geschützt zu bleiben. Das Sonntagsgebot entspringe nicht nur religiösen Lehren, sondern trage den allgemeinen menschlichen Bedürfnissen Rechnung.


Quelle:
KNA