In der katholischen Kirche ist die Beichte Ausdruck der Umkehr des schuldig gewordenen Menschen. Im Rahmen des Bußsakraments wird der Gläubige durch einen Priester von seinen Sünden losgesprochen. Voraussetzung für die Vergebung ist erkennbare Reue, das Bekenntnis der eigenen Schuld sowie der Vorsatz, das Verhalten zu ändern und entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Der Beichtvater ist durch das Beichtgeheimnis zu unbedingtem Stillschweigen über das Erfahrene verpflichtet. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit schweren Kirchenstrafen geahndet.
Im Mittelalter war es üblich, die begangene Schuld mittels verschiedener Rituale abzugelten. Dazu zählten öffentliche Kirchenstrafen wie das Gehen in Sack und Asche oder Bußprozessionen, bei denen sich die Teilnehmer geißelten. Ebenfalls üblich war die Praxis des Ablasses: Durch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme sollte den Gläubigen dabei ein Teil ihrer Sündenstrafe erlassen werden. Heute geschieht die Vergebung der Sünden während der Beichte, dem persönlichen Gespräch zwischen dem Gläubigen und seinem Beichtvater. Die Verbüßung der Strafen wurde zu einer davon getrennten, eher abstrakten Angelegenheit des Einzelnen. (KNA)
20.03.2020
Wegen der Corona-Pandemie hat der Vatikan den Priestern in allen betroffenen Gebieten die Möglichkeit zur Generalabsolution erteilt. Sie können damit den anwesenden Gläubigen auch ohne Einzelbeichte die Vergebung ihrer Sünden zusprechen.
Die Vergebung der Sünden, die der Priester stellvertretend für Jesus Christus ausspricht, ist nach katholischer Lehre normalerweise nur nach einem vorhergehenden mündlichen Sündenbekenntnis in der Einzelbeichte möglich. In kollektiver Todesgefahr lässt das Kirchenrecht jedoch auch andere Möglichkeiten zu. Diese sind nun wegen der Corona-Pandemie gegeben.
In dem am Freitag im Vatikan veröffentlichten Dekret heißt es, Geistliche sollten diesen Weg vor allem dort eröffnen, wo sich infizierte Menschen in Todesgefahr befinden, etwa in Krankenhäusern.
Auch Einsatz von Lautsprechern möglich
Um möglichst viele zu erreichen, sei auch der Einsatz von Lautsprechern möglich, damit die Betroffenen die Lossprechung von ihren Sünden auch akustisch wahrnehmen könnten.
In den von der Pandemie besonders betroffenen Gebieten könnten die Bischöfe diese Erlaubnis den Priestern erteilen. Die Geistlichen könnten auch von sich aus die Initiative ergreifen, müssten aber baldmöglichst den Bischof darüber informieren.
Für die Einzelbeichte erinnert das Dekret daran, dass die mündliche Beichte in physischer Gegenwart von Beichtendem und Priester die einzige ordentliche Form ist. Auf aktuelle Überlegungen, vermehrt auf telefonische oder andere "digitale" Formen der Beichte auszuweichen, geht das Dekret nicht ein.
Vatikanisches Dekret
Daneben wird an die Möglichkeit erinnert, auch ohne Beichte und ohne Generalabsolution mit vollständiger Reue bei Gott die Vergebung für die eigenen Sünden zu erlangen. Diese Vergebung erfolgt nach kirchlicher Lehre aber nur dann, wenn der Sünder sie mit dem festen Vorsatz verbindet, bei nächster Gelegenheit die dazugehörende Beichte nachzuholen.
Das vatikanische Dekret wurde unterzeichnet von Kardinal Mauro Piacenza, der als sogenannter Groß-Pönitentiar weltweit zuständig ist für Fragen der Sündenvergebung.
Zeitgleich mit der Erlaubnis der Generalabsolution teilte der Kardinal auch mit, dass alle mit dem Coronavirus Infizierten, alle, die den Kranken beistehen sowie alle Gesunden, die eine Anbetung vor einem Tabernakel mit bestimmten Gebetsabsichten verbinden, einen vollständigen Ablass erhalten. Darunter versteht die katholische Kirche einen Erlass von Strafen im Jenseits.
In der katholischen Kirche ist die Beichte Ausdruck der Umkehr des schuldig gewordenen Menschen. Im Rahmen des Bußsakraments wird der Gläubige durch einen Priester von seinen Sünden losgesprochen. Voraussetzung für die Vergebung ist erkennbare Reue, das Bekenntnis der eigenen Schuld sowie der Vorsatz, das Verhalten zu ändern und entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Der Beichtvater ist durch das Beichtgeheimnis zu unbedingtem Stillschweigen über das Erfahrene verpflichtet. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit schweren Kirchenstrafen geahndet.
Im Mittelalter war es üblich, die begangene Schuld mittels verschiedener Rituale abzugelten. Dazu zählten öffentliche Kirchenstrafen wie das Gehen in Sack und Asche oder Bußprozessionen, bei denen sich die Teilnehmer geißelten. Ebenfalls üblich war die Praxis des Ablasses: Durch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme sollte den Gläubigen dabei ein Teil ihrer Sündenstrafe erlassen werden. Heute geschieht die Vergebung der Sünden während der Beichte, dem persönlichen Gespräch zwischen dem Gläubigen und seinem Beichtvater. Die Verbüßung der Strafen wurde zu einer davon getrennten, eher abstrakten Angelegenheit des Einzelnen. (KNA)