Vatikangericht bestätigt Auflösung von Kloster Altomünster

Schotten dicht

Das Birgittenkloster im oberbayerischen Altomünster bleibt unwiderruflich aufgelöst. Jetzt liegt aus dem Vatikan dazu ein letztinstanzliches Urteil vor, wie das Erzbistum München und Freising mitteilte. Ob die letzte Bewohnerin nun auszieht?

Jesusstatue vor dem Frauenkonvent des Klosters Altomünster / © Lino Mirgeler (dpa)
Jesusstatue vor dem Frauenkonvent des Klosters Altomünster / © Lino Mirgeler ( dpa )

Das oberste Gericht der Apostolischen Signatur habe die bereits im Januar 2017 erfolgte Auflösung endgültig bestätigt.

Laut Mitteilung des Erzbistums hält das in Lateinisch verfasste Dekret ausdrücklich fest, "dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab". Damit bestätige sich erneut, dass "eine noch im Kloster wohnende vermeintliche Ordensanwärterin zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten war und zum Auszug verpflichtet ist".

Ordensanwärterin wehrt sich juristisch

Die letzte Bewohnerin, eine 39-jährige Juristin, hatte sich vor kirchlichen und weltlichen Gerichten in mehreren Prozessen gegen ihren Auszug gewehrt. Dabei machte sie geltend, eine Ordensanwärterin zu sein. Dieser Status wurde ihr vom Erzbistum, das die stark renovierungsbedürftige Anlage zu Jahresbeginn 2017 übernommen hatte, in Abrede gestellt.

Erzbistum erwartet Auszug

Ein Sprecher des Erzbistums erklärte auf Anfrage, man gehe davon aus, dass sich die Frau "an die getroffene Vereinbarung hält, dass sie auszieht, wenn die Auflösung des Klosters letztinstanzlich bestätigt wurde". Dies sei "spätestens jetzt" der Fall. Das Erzbistum München und Freising könne sich nun, so die Mitteilung, "verstärkt auf ein Nutzungskonzept für das ehemalige Kloster und damit verbundene Flächen konzentrieren und die Zukunft Altomünsters als einen kirchlichen Ort entwickeln".

Ende Februar 2017 hatte die letzte Birgittenschwester das im 15. Jahrhundert gegründete Kloster verlassen. Altomünster war die letzte deutsche Niederlassung des alten Zweigs der Birgitten.


Klägerin Claudia Schwarz  / ©  Matthias Balk (dpa)
Klägerin Claudia Schwarz / © Matthias Balk ( dpa )
Quelle:
KNA