Antworten zum Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz

Treffen im kleineren Kreis

Vor dem Hintergrund der Kommuniondebatte kommt an diesem Montag und Dienstag in Berlin der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz zusammen. Wer sitzt in diesem Gremium? Und sind Entscheidungen vom Ständigen Rat zu erwarten?

Deutsche Bischöfe / © Arne Dedert (dpa)
Deutsche Bischöfe / © Arne Dedert ( dpa )

Welche Aufgaben hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz und wer sitzt darin?

Im Ständigen Rat treffen sich nur die 27 deutschen Diözesanenbischöfe. Der Ständige Rat wurde im Jahr 1974 von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet, um die Vollversammlung von laufenden Aufgaben zu entlasten. Mit diesen fünf bis sechs Mal pro Jahr stattfindenden Zusammenkünften soll eine kontinuierliche Beratung der Diözesanbischofe gewährleistet werden.

Es geht nicht in erster Linie darum, dass Entscheidungen getroffen werden. Diese sind im Regelfall der Vollversammlung vorbehalten, die sich zwei Mal im Jahr trifft. Es kann aber in besonders dringenden Fällen so sein, dass der Ständige Rat hier übernimmt, damit die Bischofskonferenz als solche handlungsfähig bleibt.

Welche Themen stehen auf der Agenda?

Die sogenannte Kommuniondebatte wird sicherlich ein Thema sein. Die Bischofskonferenz hatte sich im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit auf eine bisher nicht veröffentlichte Handreichung geeinigt, wonach nicht-katholische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion empfangen können.

Sieben Diözesanbischöfe baten daraufhin den Vatikan um Klarstellung, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann.

Nach Gesprächen Anfang Mai in Rom verwies der Vatikan den Konflikt zunächst an die Bischofskonferenz zurück. Anfang Juni wurde dann ein Brief der Glaubenskongregation bekannt, in dem es heißt, der Papst sei zu dem Schluss gekommen, "dass das Dokument nicht zur Veröffentlichung reif ist", da dies eine Reihe von Fragen aufwerfe.

Der Ständige Rat wird voraussichtlich nichts verabschieden, denn der Präfekt der Glaubenskongregation wies in seinem Schreiben darauf hin, dass die Dikasterien des Heiligen Stuhls bereits beauftragt seien, "eine baldige Klärung dieser Fragen auf weltkirchlicher Ebene herbeizuführen."

Stimmen Bischöfe demokratisch über gewisse Themen ab oder gilt das, was der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz sagt?

Der theologische Status der Deutschen Bischofskonferenz ist bis heute nicht abschließend geklärt. Der Begriff der Bischofskonferenz taucht an einigen Stellen auch im Kirchenrecht auf. Aber grundsätzlich hat diese - und auch ihr Vorsitzender - keine Weisungsbefugnis gegenüber dem einzelnen Diözesanbischof. Der Diözesanbischof ist nur gegenüber dem Papst zur Auskunft und zum Gehorsam verpflichtet.

Letztendlich hat die Deutsche Bischofskonferenz die Aufgabe, die Arbeit der katholischen Kirche in Deutschland zu koordinieren und sich auf gewisse Standards zu einigen. Bei der Debatte um die geplante Handreichung ging es im Wesentlichen darum, ob der hier zu behandelnde Sachverhalt eine Frage der Pastoral, des praktischen Umgangs ist, oder ob hier auch eine Glaubensfrage berührt wird.

Über Letzteres kann eine nationale Bischofskonferenz nicht ohne weiteres entscheiden, da dies von weltkirchlicher Relevanz ist. Deswegen haben sich auch Kurie und Papst in diesem Fall zu Wort gemeldet. Wenn es zum Beispiel um die Frage geht, wie man eine Veranstaltung organisiert oder wie man mit katholischen Schulen umgeht, dann sind das administrative Aufgaben, die sich im Rahmen dessen bewegen, was die Deutsche Bischofskonferenz für sich entscheidet.

Wenn tatsächlich die Doktrin - also zentrale Glaubensfragen - berührt werden, dann übernimmt der Vatikan.

 

Quelle:
DR
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