Kirchenrechtler verteidigt Haltung des Erzbistums Köln
In einem Missbrauchsfall durch einen Priester hat eine Betroffene das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld verklagt. Dieses argumentiert, dass der Beschuldigte die Taten als Privatmann begangen habe. Das sieht auch Stefan Mückl so.