Prof. Dr. Udo Di Fabio
Das Recht auf Glück ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht verankert, lediglich in der Nationalhymne. Die amerikanische Verfassung hingegen kennt das "Streben nach Glück" und verspricht es neben Freiheit und Rechtsgleichheit. Dazu ein Vortrag des ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio.