Denn innerhalb der Koalitionsfraktionen nimmt der Streit wieder an Schärfe zu. Und das nicht nur wegen des lauter werdenden Wahlkampfs. Beide Seiten geben - vorbeugend - einander schon mal die Schuld am Scheitern.
Schon bald nach Beginn der großen Koalition 2005 hatten die Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aus der vergangenen Legislaturperiode wieder aus dem Hut geholt. Unionspolitiker, auch ermuntert von Vertretern der evangelischen Kirche, setzten dem einen eigenen Entwurf entgegen. Ein weiterer Entwurf aus der Unionsfraktion folgte. Wichtigster Streitpunkt ist die Frage, ob eine vorab verfasste Verfügung in allen Fällen rechtlich verbindlich ist und umgesetzt werden muss.
Mittlerweile gibt es durchaus Annäherungen zwischen den Konzepten; die Unterschiede fallen nur auf den zweiten Blick auf. Dennoch wächst bei einer Reihe von Abgeordneten die Skepsis, ob man ein Thema im ethischen Grenzbereich überhaupt rechtlich regeln kann. Bereits vor Wochen äußerte Zypries Bedenken, ob eine Entscheidung noch in dieser Wahlperiode zu treffen sei. Nichtsdestotrotz meldete sie sich in dieser Woche erneut zu Wort und machte die Union dafür verantwortlich, dass die Kompromisssuche scheitere.
Am Dienstagmorgen schlug der wohl letzte Versuch der Parlamentarischen Geschäftsführer fehl, zu einer einvernehmlichen Lösung beim Abstimmungsverfahren zu kommen. Nun wird es im Plenum nach der Sachdebatte voraussichtlich zur Geschäftsordnungsdebatte und zur Abstimmung über das weitere Abstimmungsverfahren kommen. Das ist, zumal bei einem solch heiklen Thema, ungewöhnlich. Selbst beim Stammzell-Streit 2001 herrschte bei Verfahrensfragen Einmütigkeit.
Hintergrund des Konflikts ist, dass die Reihenfolge, in der die Gesetzentwürfe zur Abstimmung kommen können, über deren Chancen mitentscheiden. Denn keiner der drei Gesetzentwürfe hat eine deutliche Mehrheit. Die Gruppe um Joachim Stünker (SPD) vereint nach Zählung der Parlamentsverwaltung 214 Abgeordnete, die um Wolfgang Bosbach (CDU) 113, die um Wolfgang Zöller (CSU) 61.
Wer als erstes zur Abstimmung kommt, hat nach allgemeiner Erwartung schlechtere Chancen. Deshalb will Stünker nicht an erster Stelle aufgerufen werden - obwohl sein Konzept als erstes ins Parlament eingebracht wurde, die meisten Unterzeichner hinter sich hat und wohl in der Sache am weitesten geht. Stünker will eine Entscheidung durch die Geschäftsordnung erreichen. "Wir haben seit gut fünf Jahren diskutiert", sagte er am Dienstag. "Nun kann jeder entscheiden." Dagegen spricht der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), davon, Stünker wolle einen "Staubsauger-Effekt" nutzen, wenn sein Gesetzentwurf als letztes aufgerufen werde und dann vielleicht mehr Stimmen bekomme.
Mit 39 Unterstützern scheint ein Antrag des CDU-Politikers Hubert Hüppe, den auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mitträgt, abgeschlagen. Er will auf eine gesetzliche Regelung komplett verzichten. Dieses Ansinnen soll - darüber herrscht Einigkeit - vor den drei Gesetzentwürfen zur Abstimmung kommen. Kaum zu erwarten, dass es da eine Mehrheit finden wird. Aber gut möglich, dass am Ende auch keiner der Gesetzentwürfe eine notwendige Mehrheit findet - und damit der Hüppe-Vorschlag letztlich obsiegt.
Entscheidung des Bundestags zu Patientenverfügungen ist offen
Streit um den Staubsauger-Effekt
Am Donnerstag wird der Bundestag über eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen abstimmen. Doch auch wenn das Parlament das Thema seit knapp sechs Jahren diskutiert: Die Entscheidung ist vollkommen offen. Strittig ist sogar, in welcher Reihenfolge die Abgeordneten über die drei Gesetzentwürfe abstimmen werden.
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