Bundestag entscheidet Donnerstag über Gentests an Embryonen

Entscheidende Begriffe

Der Bundestag will am Donnerstag über eine Zulassung oder ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden. Hier die Erläuterung wichtiger Begriffe, die in der Debatte um Gentests an Embryonen eine Rolle spielen.

Autor/in:
Christoph Arens
 (DR)

1. Embryonenschutzgesetz



Das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz ist europaweit eine der strengsten Regelungen der mit der Fortpflanzungsmedizin zusammenhängenden Fragen. Es beschränkt sich aber weithin auf strafrechtliche Fragen, da der Bund zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Fortpflanzungsmedizin hatte. Das wurde erst mit einer Verfassungsänderung im Jahr 1994 geändert. Deshalb gibt es seit längerem Forderungen nach einem umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetz in Deutschland.



Eindeutig festgelegt ist der Beginn des menschlichen Lebens. Laut Gesetz beginnt es mit dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle. Als Embryo gilt deshalb auch jede einem Embryo entnommene "totipotente" Zelle, die sich zu einem Individuum zu entwickeln vermag.



Das Embryonenschutzgesetz stellt bei Androhung einer Geldstrafe oder eines Freiheitsentzuges bis zu drei Jahren unter anderem folgendes unter Strafe: die Aufspaltung der Mutterschaft in Eizellenspenderin, Leihmutter und soziale Eltern; die Erzeugung "überzähliger" Embryonen; die Geschlechtsbestimmung beim Embryo; Eingriffe in die Keimbahn sowie die Klonierung und Chimärenbildung. Laut Gesetz ist jede künstliche Befruchtung strafbar, die zu einem anderen Zweck als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durchgeführt wird.



Lange galt es als unstrittig, dass das Gesetz auch die Selektion von im Reagenzglas erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersagt. In seinem Urteil vom Juli 2010 entschied allerdings der Bundesgerichtshof überraschend, dass die PID in bestimmten Fällen nicht gegen das Gesetz verstößt.



2. Pränatale Diagnostik



Unter dem Begriff "Pränatale Diagnostik" (vorgeburtliche Untersuchung) sind verschiedene medizinische Untersuchungsmethoden zusammengefasst, mit denen Fehlbildungen eines Kindes im Mutterleib erkannt werden können. Die Palette reicht von der Ultraschalldiagnose bis zur Fruchtwasseruntersuchung.



Weithin unumstritten sind die vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden, solange sie die Gesundheit des Kindes bestätigen und den Eltern die Angst vor einer Behinderung nehmen können. Bei negativen Ergebnissen können sich Eltern auf ein behindertes Kind besser einstellen. Unstrittig ist auch die Suche nach solchen Krankheiten, die noch im Mutterleib therapierbar sind. Kritiker der Pränataldiagnostik verweisen jedoch darauf, dass es für viele der erkennbaren Krankheiten des Embryos noch keine Heilungsmöglichkeiten gibt. Sie warnen deshalb, dass immer mehr kranke Föten abgetrieben werden. Die Rede ist von einer Selektion.



In der Debatte um die PID wird häufig damit argumentiert, dass Schwangerschaftsabbrüche nach einer Pränataldiagnostik straflos blieben. Konsequenterweise müsse auch die PID zugelassen werden, zumal sie zu einem viel früheren Zeitpunkt ansetze und viel Leid erspare.



3. Präimplantationsdiagnostik



Die PID ist eine Sonderform des wachsenden Angebots an vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglasbefruchtung befruchtete Eizellen noch vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf genetische Fehler untersucht. Von den jeweils mehreren Embryos werden - zumeist am dritten Tag nach der Befruchtung - Zellen entnommen, deren Erbgut auf Gen-Defekte untersucht wird. Findet sich kein Fehler, wird ein Embryo in die Gebärmutter implantiert. Werden genetische Schäden entdeckt, wird der Embryo vernichtet.



Kritisiert wird die PID unter anderen von der katholischen Kirche und Teilen der evangelischen Kirche. Sie warnen davor, dass PID zu einer neuen Form der Selektion zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben führt. Sie befürchten zugleich, dass die Methode zu einer sinkenden Bereitschaft der Gesellschaft führt, behinderte Kinder zu akzeptieren. Sie erwarten außerdem, dass in Zukunft mit Hilfe der neuen Technik nicht nur Krankheiten erkannt, sondern Embryonen auch gezielt manipuliert werden könnten. Eine Begrenzung der PID auf wenige schwere Fälle halten sie für unrealistisch.