Vater scheitert mit Klage gegen Taufe seiner Tochter

Einmal getauft, immer getauft

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage eines Vaters gegen die Taufe seines Kindes abgelehnt. Die geschiedene Mutter hatte die gemeinsame Tochter gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters taufen lassen.

 (DR)

Gerichtspräsident Ivo Moll wertete den Vorgang in seiner am Dienstag verkündeten Entscheidung als innerkirchliche Angelegenheit. Das schriftliche Urteil wird laut Auskunft einer Gerichtssprecherin vom Mittwoch erst bis Ende Juni vorliegen.



Der Mann hatte einem Bericht der "Augsburger Allgemeine" (Dienstag) zufolge vorgebracht, dass seine geschiedene Frau die gemeinsame Tochter (4) gegen seinen Willen habe taufen lassen, er aber genauso sorgeberechtigt sei wie seine Ex-Gattin. Dabei verwies er auch auf die im vergangenen Jahr bekanntgewordenen Missbrauchsfälle. Diese hätten bei ihm Zweifel geweckt, ob sein Kind in der katholischen Kirche gut aufgehoben sei. Er hätte es vorgezogen, die Entscheidung seiner Tochter zu überlassen, wenn sie 14 Jahre alt und damit religionsmündig sei.



Zustimmung eines Elternteils reicht aus

Das katholische Kirchenrecht betrachtet die Taufe als innerkirchliche Angelegenheit. Dies erläuterte vor Gericht der Augsburger Diözesanrechtsdirektor Josef Binder. Um ein Kind zu taufen, reicht die Zustimmung eines Elternteils aus. Insofern erkannte das Verwaltungsgericht keinen Verstoß. Möglicherweise sei der religiöse Akt zivilrechtlich zu beanstanden, merkte der Richter an. Deshalb könne die Taufe aber nicht durch ein weltliches Gericht rückgängig gemacht werden.



Für die Kirche gilt der Grundsatz: Einmal getauft, immer getauft. Sie respektiert zwar einen formalen Austritt als Akt der Distanzierung, betrachtet den Betroffenen jedoch theologisch weiterhin als der Kirche zugehörig.