Die Sozialwahl 2011 - Fragen und Antworten

"Zukunft wählen"

Im Rhythmus von sechs Jahren finden in Deutschland die Sozialwahlen statt. Dann haben alle Versicherten der Rentenversicherungen und der Ersatzkassen Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, DAK, KKH-Allianz und hkk die Möglichkeit, per Briefwahl ihre Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherungen zu schicken. Nur so funktioniert die vom Staat unabhängige ehrenamtliche Selbstverwaltung. Hier die wichtigsten Fragen rund um die Wahl, an der sich ab Mitte April immerhin 48 Millionen Personen beteiligen können.

 (DR)

Was ist die Sozialwahl?

Die Beitragszahler und Rentner entscheiden bei der Sozialwahl über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei den Ersatzkassen wählen die Mitglieder die Verwaltungsräte. Diese Gremien arbeiten ehrenamtlich als Organe der Selbstverwaltung. Sie beschließen zum Beispiel die Satzung, den Haushalt und wählen den Vorstand.



Wer steht zur Wahl?

Anders als bei Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen stehen bei der Sozialwahl keine politischen Parteien auf dem Stimmzettel. Hier werden Organisationen und Interessengruppen gewählt, die in Listen ihre Kandidaten aufstellen (Listenwahl). Organisationen, die Listen für Versicherte aufstellen können, sind zum Beispiel Arbeitnehmervereinigungen. Aber auch sogenannte Freie Listen sind möglich. Eines haben alle Listen gemeinsam: Es kandidieren Versicherte, die meist nicht nur hohen Sachverstand im Bereich der Sozialversicherungen mitbringen, sondern selbst Mitglied der Solidargemeinschaft sind.



Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglieder der Ersatzkassen, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle. Wählen kann man übrigens auch im Ausland. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen die Unterlagen allerdings angefordert werden.



Wie wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich per Briefwahl. Ein Online-Wahl ist noch nicht möglich. Die Wahlberechtigten erhalten zwischen dem 11. und 21. April ihre Wahlunterlagen per Post. Die Rücksendung des roten Wahlbriefumschlages ist kostenlos. Zu beachten ist: Wer Mitglied der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglied einer Ersatzkasse ist, erhält zwei Wahlbriefe. Wer zusätzlich einer Unfallversicherung angehört, darf sogar dreimal abstimmen. Pro Stimmzettel darf stets nur eine Liste angekreuzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.



Wie wählen Blinde oder Sehbehinderte?

Die Sozialwahl ist barrierefrei: Alle Sozialversicherungsträger bieten sehbehinderten oder blinden Wahlberechtigten CDs, Wahlschablonen in Braille-Schrift sowie spezielle Online-Programme an. Infos gibt es zudem per Telefon.



Wann ist der Stichtag?

Spätestens am 1. Juni müssen die Wahlbriefe beim Sozialversicherungsträger eingegangen sein. Es gilt der Tag des Posteingangs, nicht des Poststempels.



Welche Kosten entstehen durch die Wahl?

Die meisten Ausgaben entstehen durch das Briefporto. Dazu kommen Kosten für die Produktion der Wahlunterlagen sowie für die breite Information über die Wahlen. Die Ausgaben werden vermutlich bei unter einem Euro pro Wahlberechtigtem liegen. 2005 durften bundesweit 44,2 Millionen Bürger wählen, die Kosten betrugen insgesamt 40,1 Millionen Euro.



Wie hoch war zuletzt die Wahlbeteiligung?

Bei der Wahl vor sechs Jahren lag die Beteiligung nach Angaben der Barmer GEK bei 30,8 Prozent. Der Trend ist eindeutig negativ: 1993 lag die Wahlbeteiligung bei 43,4 Prozent. 1999 übten nur noch 38,4 Prozent der Versicherten ihr Wahlrecht aus, 2005 noch 30,8 Prozent.



Wo kann man sich über das Ergebnis informieren?

Alle Informationen finden sich unter www.sozialwahl.de . Zudem geben auch die Rentenversicherung und alle Ersatzkassen im Internet Auskunft.