Bundesregierung steht hinter Streikverbot in Kirchen

"Ausschließlich Sache der Kirche"

Die Bundesregierung sieht keinen Grund, das Verbot von Streik und Aussperrung in kirchlichen Einrichtungen infrage zu stellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.

 (DR)

Das Grundgesetz gestattet es den Kirchen, arbeitsrechtliche Angelegenheiten sowie Tariffragen nach einem kirchlichen Sonderweg zu regeln. Gewerkschaften und Kirchen streiten derzeit vor Gerichten über das Streikverbot. Im nächsten Jahr wird dazu eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt erwartet.



Nach der Antwort der Bundesregierung, ist es "ausschließlich Sache der Kirche zu bestimmen, welche Ämter in ihr bestehen, welche Anforderungen an die Person des Amtsinhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit dem Amt verbunden sind". So dürften die Kirche und die kirchlichen Sozialunternehmen von Caritas und Diakonie nach dem Grundgesetz einen Beschäftigten entlassen, wenn er "sich in seiner privaten Lebensführung nicht an die tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre hält".



Steigender "Unmut" über den arbeitsrechtlichen Sonderweg der Kirchen?

Die Anfrage der Grünen-Fraktion hatte die Arbeitsrechts-Expertin Beate Müller-Gemmeke gestellt. Sie hatte darin angeführt, dass bei den Beschäftigten "der Unmut" über den arbeitsrechtlichen Sonderweg der Kirchen steige. Mitarbeitervertreter beklagten sich über mangelnden Einfluss in den Einrichtungen. Die Gewerkschaft ver.di und die Ärztevereinigung Marburger Bund akzeptieren das besondere kirchliche Arbeitsrecht nicht und haben deshalb in Tarifauseinandersetzungen schon mehrfach zu Streiks aufgerufen.



Erst am 18. März hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg einen Ausstand in einer diakonischen Klinik für rechtens erklärt. Anfang Januar hatte das LAG Hamm eine Klage der evangelischen Kirche gegen einen Streikaufruf von ver.di abgewiesen. Das Gericht hatte das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht höher bewertet als das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Dagegen hat die Kirche Revision beim BAG eingelegt.