Der erste PID-Gesetzentwurf setzt auf Ethikkommissionen

200 Fälle pro Jahr - oder "keine Hunderttausend"?

In das politische Ringen um die Präimplantationsdiagnostik (PID) kommt Bewegung. Fünf Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen legten am Dienstag einen ersten Regelungsvorschlag für eine Zulassung der genetischen Diagnostik vor. Sie wollen damit "Fehl- oder Totgeburten oder die Geburt eines schwer kranken Kindes" verhindern. Und dazu brauche es Rechtssicherheit.

Autor/in:
Christoph Strack
 (DR)

Im Juli hatte der Bundesgerichtshof betont, dass PID nach deutschem Recht nicht verboten ist. Damit setzte die Suche nach einer Regelung ein. Nun erklärte FDP-Fraktionsvize Ulrike Flach als einer der fünf Autoren, Ziel des Entwurfs sei die Umsetzung des BGH-Entscheids. Die Abgeordneten "öffnen nicht die Büchse der Pandora". Dafür sprächen strikte Begrenzungen, die Einbeziehung einer Ethikkommission, die Beschränkung auf wenige medizinische Zentren.



Doch schon die Vorstellung vor Journalisten machte deutliche Widersprüche oder Interpretationsunterschiede zwischen den fünf Protagonisten deutlich. Und es zeigt sich, was für alle Entwürfe gelten wird, die sich in den kommenden Wochen mit PID befassen: Den Abgeordneten, die einen Text bewerben, fällt es leichter, die Schwächen an möglichen anderen Konzepten zu benennen als das eigene Modell als rundum schlüssig zu erklären.



Der acht Seiten lange "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PräimpG) geht vom strafbewehrten Verbot aus und benennt danach zwei Ausnahmeregelungen. Dabei ist - entgegen gelegentlichen Darstellungen im Vorfeld - eine genetische Disposition der Eltern oder eines Elternteils keine Voraussetzung für die Aufhebung der Rechtswidrigkeit der PID. Denn dafür reicht es schon, dass die PID der "Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos" dient, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird".



Daraus ergibt sich, dass die Zahl der zu erwartenden Fälle schwer zu berechnen ist. "Wir gehen von einer Größenordnung von 100 bis 200 Paaren in Deutschland aus", so Carola Reimann (SPD), selbst Biotechnologin. Pro Jahr. Minuten später versicherte Jerzy Montag - grüner Rechtspolitiker, der eigentlich eine Erlaubnis von PID favorisiert -, die Möglichkeit einer PID ohne die Voraussetzung einer genetischen Belastung sei "kein Einfallstor für hunderttausend Untersuchungen". Pro Jahr. Denn es gibt ja derzeit in Deutschland nur rund 60.000 In-vitro-Befruchtungen, die Voraussetzung für eine PID sind.



Sowohl Flach als auch Reimann betonten das Interesse an einer strikten Erfassung und Kontrolle der zu erwartenden PID-Fälle. Alle zwei Jahre, so die Liberale, solle es einen detaillierten Bericht geben. "Wir brauchen Transparenz", meinte sie. Ihre SPD-Mitstreiterin sprach von einer "strikten und engen" Kontrolle, einer engen Erfassung. Diese Ankündigung passt schwerlich zu der Vehemenz, mit der SPD-Fachpolitiker alle paar Jahre - zuletzt 2009 im Bundestagsplenum - gegen eine bundesweite statistische Erfassung von sogenannten Spätabtreibungen kämpfen.



Einen eigenen Beitrag brachte bei der Pressekonferenz der frühere CDU-Generalsekretär Hintze. Er warb für die "klare" Unterscheidung "zwischen der Entwicklung zum Menschen und der Entwicklung als Mensch". Deshalb kommt nach seiner Überzeugung dem Embryo im Reagenzglas auch nicht der Schutz der Menschenwürde zu. Denn "es gibt keinen Menschen ohne Mutter, außerhalb der Mutter". Hintze erläutert das pragmatisch: Ein Kind, das sterbe, "löst in uns Trauer aus, eine Zelle im Reagenzglas nicht". Auf dem Podium widersprach da keiner. Forscher in Korea mögen das gerne hören, in der CDU-Parteizentrale wird sich manch einer angesichts dieser Abkehr vom Grundgesetz und vom Embryonenschutzgesetz die Augen reiben.



Noch einen Punkt regeln die Abgeordneten nicht: die Finanzierung. Sie gehört auch nicht ins Strafrecht, sondern ins Sozialgesetzbuch, wie Flach erläuterte. Aber angesichts der aktuellen Debatten um Einschnitte bei der Gesundheitsversorgung ist klar: Selbst wenn PID zugelassen würde, gesetzliche Krankenkassen werden diese Untersuchung kaum zahlen.