Kardinal

Stichwort

Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, für die Papstwahl zu sorgen, wie es im Kirchenrecht heißt. Der Papst bestimmt die Kardinäle frei. Zu Kardinälen werden die Leiter aller römischen Kongregationen wie auch die Chefs anderer wichtiger Kurienbehörden ernannt. Außerdem ist die Würde traditionell an große und wichtige Diözesen gebunden. In Deutschland gelten Köln, München und Berlin als Kardinalssitze.

 (DR)

Kreiert werden die neuen Kardinäle durch ein Dekret des Papstes, das er bei einem Konsistorium verkündet. Dabei erhalten die neuen Würdenträger zu ihrem hellroten Gewand das Kardinalsbirett aus der Hand des Papstes. Zudem erinnert das Kirchenoberhaupt daran, dass der Titel "Kardinal" - vom lateinischen Wort "cardo" (Türangel) - ursprünglich dem Klerus von Rom zustand, der auch den Papst wählte.



In der Vergangenheit bestand das Kardinalskollegium mehrheitlich aus Europäern, mit einem sehr großen Anteil an Italienern. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) vollzieht sich eine Internationalisierung. Europa stellt immer noch die größte Gruppe, jedoch nicht mehr mit absoluter Mehrheit.