Stellungnahme der Bischöfe zu PID

Kein Kompromiss bei Lebensrecht

Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihre strikte Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik (PID) nochmals bekräftigt. Als "massiven Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz" bewertet der Augsburger Weihbischof Anton Losinger die Methode. domradio.de mit der Erklärung im Wortlaut.

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger (KNA)
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger / ( KNA )

"Die Selektion extrakorporal erzeugter Embryonen ist ein massiver Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz. Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomenbefundes verstößt nicht nur gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, sondern auch gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung, das einen Embryo mit voraussichtlichem Gendefekt ebenso vor Diskriminierung schützt wie geborene Menschen mit Behinderung.



Kein Kompromiss beim Lebensrecht

Die Lücken, die sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zur PID ergeben haben, müssen durch rechtliche Maßnahmen - wie etwa ein Verbot der PID über eine Novellierung des Embryonenschutzgesetzes - geschlossen werden. Eine vermittelnde Lösung, also eine begrenzte Zulassung der PID, ist nicht möglich. Denn wo es um Lebensrecht und Menschenwürde geht, darf es keine Kompromisse geben. Hier greift eindeutig das Instrumentalisierungsverbot. Eine PID ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar."



- Weihbischof Anton Losinger ist Mitglied im Deutschen Ethikrat und Mitglied der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz