Caritas: Hartz-IV-Neuregelung ist «nicht befriedigend»

Bier in den Regelsatz

Der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, betrachtet die Neuregelungen bei den Hartz-IV-Regelsätzen als «nicht befriedigend». Es sei zwar zu begrüßen, dass in die neue Bedarfsberechnung Internetnetnutzung, verschreibungspflichtige Medikamente und Praxisgebühr eingeflossen seien, sagte Cremer dem Sender «NDR Info» am Montag in Hamburg. All das habe die Caritas gefordert. «Aber Alkohol ist heraus gerechnet worden, und es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, nicht wenigstens Bier im Regelsatz anzurechnen», so der Caritas-Generalsekretär.

 (DR)

Auch durch die Herausrechnung von Tabak, der "vielleicht nicht existenznotwendig" sei, hätten von Hartz IV abhängige Menschen kein Polster mehr. Weiter kritisierte der Caritas-Generalsekretär die Verkleinerung der Vergleichsgruppe, auf welcher die neue Berechnung basiert. Ihr liege nicht mehr ein Fünftel der Einkommensbezieher zugrunde, sondern nur noch "die unteren 15 Prozent oberhalb der Bezieher von Arbeitslosengeld 2", sagte Cremer.



Anders als die Bundesregierung komme der Deutsche Caritasverband zu dem Ergebnis, dass der Hartz-IV-Kinderregelsatz je nach Alter zwischen 20 und 40 Euro angehoben werden müsse, so Cremer. Bei den Berechnungen, die auf Basis der Ausgaben von 2003 erfolgten, habe der katholische Verband aus der Vergleichsgruppe sogenannte "verdeckt arme" Familien herausgerechnet. "Es gibt Familien, die aus Scham, Unwissen oder weil sie keine Transferleistungen wollen, unterhalb dessen leben, was ihnen rechtlich zusteht", so Cremer.

Diese Gruppe müsse heraus gerechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zumindest gefordert, diese Entwicklung zu beobachten.



Als erfreulich bezeichnete der Caritas-Generalsekretär, dass der Staat für Kinder "endlich verlässlich" das Mittagessen in Ganztagsschulen übernehme, Vereinsbeiträge möglich seien und Nachhilfe bezahlt werden solle. "Allerdings ist mir das noch zu eng", sagte Cremer. So sollte Nachhilfe nicht erst bei gefährdeter Versetzung möglich sein, sondern auch, "wenn ein Kind mit zusätzlicher Hilfe zum Beispiel den Übergang in eine weiterführende Schule schaffen kann", forderte der Caritas-Generalsekretär.