Kürzungen für Geringverdiener, Rentner und Arbeitslose

Das Sparpaket der Bundesregierung

Auf Geringverdiener, Rentner und Arbeitslose kommen Kürzungen zu. Das Bundeskabinett beschloss am Montag in Berlin, die Zahlungen für Langzeitarbeitslose an die Rentenversicherung zu streichen. Hier ein Überblick über die Pläne.

 (DR)

Gestrichen wird auch der Zuschlag im Anschluss an das Arbeitslosengeld I in den ersten beiden Jahren des Hartz-IV-Bezugs. Außerdem soll der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger entfallen.

Derzeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit (BA) für jeden arbeitsfähigen Hartz-IV-Empfänger einen monatlichen Pauschalbetrag von rund 41 Euro zur Rentenversicherung. Dadurch steigt die Rente des Arbeitslosen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung pro Jahr um 2,09 Euro.

Der Pauschalbetrag soll ab dem kommenden Jahr entfallen. Die Einsparungen werden mit 1,8 Milliarden Euro angegeben. Für die Arbeitslosen hat die Streichung zur Folge, dass ihre Renteansprüche während der Arbeitslosigkeit stagnieren. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte dazu, mit den BA-Zahlungen an die Rentenversicherung würden zu geringe Ansprüche erworben.

Mit der Streichung des Zuschlags im Anschluss an das Arbeitslosengeld I, der bisher zwei Jahre lang gezahlt wird, sollen 200 Millionen Euro eingespart werden. Der Zuschlag war mit der Hartz-Reform eingeführt worden, um den finanziellen Absturz der Betroffenen abzufedern, wenn das Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist. Der Höchstsatz für einen Single beträgt 160 Euro im Monat, für Paare 320, für jedes Kind 60 Euro. Tatsächlich erhalten Hartz-IV-Haushalte derzeit nach Angeben der BA durchschnittlich 110 Euro im Monat.

An den Laufzeiten des Arbeitslosengeldes I ändert sich nichts. Merkel sagte, wenn es nach der FDP gegangen wäre, wäre das Arbeitslosengeld I verkürzt worden. Doch habe dies die Union nicht gewollt.

Von der Streichung der Heizkostenzuschüsse für Wohngeldempfänger verspricht sich das Kabinett Einsparungen von 100 Millionen Euro. Der Zuschuss war zu Beginn vorigen Jahres wegen der stetig steigenden Energiekosten eingeführt worden und beträgt je nach Haushaltsgröße und Miethöhe von 24 Euro im Monat für eine Person bis 50 Euro und mehr. Die Kürzung trifft neben Geringverdienern vor allem Rentner. Von den 800.000 Wohngeldempfängern sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes etwa die Hälfte Rentner.