Landesregierung schließt Internat der Pius-Bruderschaft

"Es wurde versucht, uns hinters Licht zu führen."

Die saarländische Landesregierung hat einem Internat, das der traditionalistischen Pius-Bruderschaft nahesteht, die Betriebserlaubnis entzogen. Gleichzeitig wurde verfügt, dass auch nicht genehmigte Wohngruppen der Einrichtung geschlossen werden müssen.

 (DR)

Wie die «Saarbrücker Zeitung» am Wochenende berichtete, ließ das Sozialministerium dem Saarbrücker Rechtsanwalt des Don-Bosco-Schulvereins, der Träger des Internats an der Erweiterten Realschule «Herz-Jesu» im Saarbrücker Stadtteil Fechingen ist, den Widerruf der im September 2007 erteilten Betriebserlaubnis am Freitag zustellen.

Der Don-Bosco-Schulverein wird von der ultrakonservativen Pius-Bruderschaft, auch als Lefebvre-Bewegung bekannt, getragen. Die Erweiterte Realschule selbst ist von der Schließung nicht betroffen. Das dem Sozialministerium unterstellte Landesjugendamt sieht das Wohl von 26 Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren gefährdet.

Der Verein in Saarbrücken hat nichts mit dem Don-Bosco-Werk des Salesianer-Ordens zu tun, das Schulen in Rostock, Hildesheim, Regensburg und Essen betreibt. Die Saarbrücker benutzten lediglich den nicht geschützten Namen des 1934 heilig gesprochenen italienischen Priesters Johannes Don Bosco.

Für die Aufsichtsbehörde sei die Unzuverlässigkeit des Internatsträgers erwiesen, berichtet die Zeitung. Es seien offenbar über Jahre hinweg gegenüber der Behörde falsche Angaben gemacht worden. Der Sprecher des Sozialministeriums, Thorsten Klein, wird mit den Worten zitiert: «Es wurde versucht, uns hinters Licht zu führen.» Für vier Schüler, die in den Klassenstufen neun und zehn kurz vor dem Abschluss stehen, will das Ministerium eine Ausnahme bis zum Schuljahresende gewähren.

26 Jungen statt acht
Nach Informationen der Zeitung wurde bei einer Routinekontrolle im März bekannt, dass das Internat statt der seit 2007 genehmigten acht Plätze tatsächlich 26 Jungen betreut. In dem Gebäude der ehemaligen Fechinger Grundschule seien insgesamt 15 Kinder teilweise in Vierbettzimmern untergebracht, obwohl laut einer Vereinbarung maximal Dreibettzimmer erlaubt gewesen seien. Zudem seien dem Internat nicht genehmigte Gruppen in Wohnungen in Fechingen angegliedert. Der Schulverein kann gegen die Schließungsverfügung vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Nach der Aufhebung der Exkommunikation von vier Bischöfen der Priesterbruderschaft im vergangenen Jahr führt der Vatikan derzeit geheime Gespräche mit der traditionalistischen Gemeinschaft über eine Wiedereingliederung in die katholische Kirche.