Zeitung spekuliert über Audienz für Papst-Angreiferin

Persönliche Vergebung?

Die geistig verwirrte Frau, die Papst Benedikt XVI.
während der Christmette zu Boden riss, soll nach Spekulationen der italienischen Tageszeitung "Corriere della Sera" eine Audienz erhalten. Nach Abschluss der gerichtlichen Ermittlungen werde das Kirchenoberhaupt möglicherweise am Rande einer Generalaudienz mit der 25-Jährigen persönlich sprechen, schreibt das Blatt.

 (DR)

Die Klinik in Subiaco, in der die Italo-Schweizerin sich seit dem Zwischenfall aufhält, wies unterdessen Darstellungen über eine angebliche isolierte Unterbringung zurück. Die Frau befinde sich auf einer Station gemeinsam mit anderen Patienten, zitierte der «Corriere» den Chefarzt der psychiatrischen Abteilung, Paolo Garimberti.

Nach Vatikanangaben hatte der päpstliche Privatsekretär Georg Gänswein in der vergangenen Woche die junge Frau besucht und ihr die Anteilnahme des Papstes an ihrer Situation bekundet. Auf die Frage einer Vergebung für den Vorfall ging das Presseamt des Heiligen Stuhls nicht ein. Laut der Tageszeitung «Il Giornale» hatte Gänswein der Frau hingegen zugesichert, Benedikt XVI. sei von ihren «guten Absichten» überzeugt und verzeihe ihr. Zugleich habe er ihr bei seinem Besuch am Silvestertag einen vom Papst gesegneten Rosenkranz überbracht.

Die Italo-Schweizerin Susanna Maiolo war bei der Eingangsprozession zur Christmette im Petersdom über eine Absperrung gesprungen und auf Benedikt XVI. zugestürzt. Beim Zugriff der Sicherheitsleute klammerte sie sich an die Stola des Papstes und brachte ihn so zu Fall. Im Tumult stürzte auch der 87-jährige französische Kurienkardinal Roger Etchegaray und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.

Unterdessen setzt die vatikanische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen fort. Die Untersuchung werde «ihren Gang bis zu ihrer Erledigung weitergehen», teilte der Vatikan am Wochenende mit. In einem Zeitungsinterview kurz nach dem Zwischenfall hatte der vatikanische Gerichtspräsident Giuseppe Dalla Torre die Einschätzung geäußert, je nach Grad der Unzurechnungsfähigkeit der Frau werde man auf ein Strafverfahren verzichten.