Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zum Jahreswechsel

Entlastung für Familien, mehr Geld für Pflege

Das Jahr 2010 steht im Zeichen finanzieller Entlastungen für die Bürger. Vor allem Familien profitieren von gesetzlichen Änderungen, die zum 1. Januar in Kraft treten. Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel.

 (DR)

Familien: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Auch die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2010 von 6.024 auf
7.008 Euro. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für Sechs- bis Elfjährige.

Pflege: Nachdem 2008 die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht wurden, steigen 2010 die Leistungen. Das monatliche Pflegegeld sowie die Leistungen bei Pflegevertretungen durch nahe Angehörige steigen in allen Pflegestufen um je zehn Euro. Bei der vollstationären Pflege wird die monatliche Leistung in Pflegestufe III von 1.470 Euro auf 1.510 Euro und in Härtefällen von 1.750 Euro auf 1.825 Euro angehoben.

Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung: Bisher konnten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2.400 Euro oder 1.500 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die Höchstgrenze von 2.400 Euro galt dabei für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, wie zum Beispiel Selbstständige. Die Grenze von 1.500 Euro galt für Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten sowie für Beihilfeberechtigte. Ab 1. Januar 2010 können 400 Euro mehr abgesetzt werden, also 2.800 Euro beziehungsweise 1.900 Euro.

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Jahr 2010 beginnt.

Erben: Die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen sinkt. Sie war bisher gegenüber anderen Verwandten erheblich höher. Die Erbschaftssteuersätze in der Klasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt.