1961 traten die ersten Kriegsdienstverweigerer ihren Dienst an

Zivildienst in der Diskussion

Nach der von Union und FDP für 2011 geplanten Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes bereitet sich der Paritätische Wohlfahrtverband auf den Ausstieg aus dem Zivildienst vor. Wie sich der Wehrersatzdienst seit seiner Gründung 1961 entwickelt hat, zeigt eine Dokumentation der Katholischen Nachrichten-Agentur.

 (DR)

1949: Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 4, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf.

1956: Die allgemeine Wehrpflicht wird eingeführt. Im Wehrpflichtgesetz ist ein ziviler Ersatzdienst vorgesehen.

Januar 1961: Das Gesetz über zivilen Ersatzdienst tritt in Kraft.

April 1961: Die ersten 340 Kriegsdienstverweigerer treten ihren Dienst an. Er dauert 15 Monate.

1972: Die sozial-liberale Koalition beschließt Reformen zum Zivildienst, darunter die Namensänderung von Zivilem Ersatzdienst zu Zivildienst, die Einrichtung eines eigenen Bundesbeauftragten und eines Bundesamtes für den Zivildienst.

1978: Das Bundesverfassungsgericht kippt das 1977 von der sozial-liberalen Koalition eingeführte "Postkartenverfahren" zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

1984: Das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer wird neu geregelt. Das Bundesamt für den Zivildienst entscheidet auf Grund schriftlicher Anträge, ob sich der Antragsteller auf Gewissensgründe berufen kann. Eine Anhörung des Verweigerers vor den Ausschüssen wird zur Ausnahme. Die Dauer des Zivildienstes wird, gewissermaßen als Test für die Ernsthaftigkeit der Verweigerungsgründe, auf 20 Monate festgesetzt. Das ist ein Drittel mehr als der 15 Monate währende Grundwehrdienst.

1985: Das Bundesverfassungsgericht billigt, dass der Zivildienst gegenüber dem Wehrdienst um ein Drittel länger dauert.

1990: Der Wehrdienst wird auf zwölf Monate reduziert, der Zivildienst auf 15 Monate. Mit dem Einigungsvertrag gelten die Wehrpflicht und das entsprechende Gesetz für den Zivildienst auch in den neuen Bundesländern und in West-Berlin, wohin viele Westdeutsche bis dahin ausgewichen waren, um einer Dienstpflicht zu entgehen.

1996: Die Länge des Zivildienstes wird auf 13 Monate vermindert.

2000: Der Zivildienst wird auf elf Monate verkürzt.

2002: Seit 1. Januar beträgt der Zivildienst nur noch zehn Monate.

2002: Zivildienst ist nach einer Änderung des Zivildienstgesetzes auch im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) möglich. Allerdings dauert der Dienst in diesen Bereichen zwölf Monate.

2003: Das Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung wird zum 1.
November einfacher. Danach gilt für alle Verweigerer ein einheitliches Anerkennungsverfahren, das das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) durchführt. Es entfallen damit die bisherigen Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung.

2004: Seit Oktober müssen Zivis nur noch neun Monate Dienst leisten.
Der Zivildienst wird damit der Dauer des Grundwehrdienstes angepasst.

2007: Im Oktober wird der dreimillionste Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

2008: Die Bundesregierung startet unter der Überschrift "weltwärts" einen neuen Freiwilligendienst für junge Leute in Entwicklungsländern. Er kann bei jungen Männern auch den Zivildienst ersetzen.