Exkommunikation

Stichwort

Exkommunikation bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter oder Dienste auszuüben.

 (DR)

Nach kirchlicher Lehre kann die Exkommunikation entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten von selbst eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch den Vatikan ausdrücklich bestätigt, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses. Der Papst kann sie aber wieder aufheben.

Das kirchliche Gesetzbuch kennt mehrere Tatbestände, die allein durch die Ausführung einer Tat mit der Exkommunikation belegt sind: Neben der Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag bedeuten beispielsweise auch eine Abtreibung, Irrglaube, Gewaltanwendung gegen den Papst oder die Verletzung des Beichtgeheimnisses automatisch einen Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft.

Spruchstrafen kann die zuständige kirchliche Autorität bei schwer wiegenden Straftaten nach eigenem Ermessen verhängen. Laut Kirchenrecht dürfen Beugestrafen, insbesondere die Exkommunikation, nur mit allergrößter Zurückhaltung verhängt werden.