Menschenhandel in Deutschland

Hintergrund

Menschenhandel wurde zwar in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einem öffentlichen Thema. Es gibt jedoch keine verlässlichen Schätzungen darüber, wie viele Männer und Frauen in Deutschland Opfer davon werden. Sie variieren in Deutschland zwischen einigen tausend und 30.000 Personen. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO geht in einer Studie davon aus, dass sich derzeit in den Industriestaaten 270.000 Menschen in Zwangsarbeit befinden, in die sie durch Menschenhandel geraten sind.

 (DR)

Das sogenannte Hellfeld der Betroffenen, deren Lage bekannt wird, ist wesentlich kleiner. Das Bundeskriminalamt ermittelte 2007 knapp 800 Opfer von Menschenhandel. Unterschieden wird dabei zwischen Opfern sexueller Ausbeutung wie der Zwangsprostitution (689 Personen) und Opfern von Arbeitsausbeutung, etwa unter Hausangestellten oder Arbeitern am Bau (101 Personen).

In Deutschland steht Menschenhandel seit 1973 unter Strafe. Die Gesetzeslage wurde mehrmals UN-Anforderungen angepasst. Seit 2005 umfasst sie auch den Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft.

Deutschland ist mittlerweile Transit- und Zielland für Frauen, Männer und Kinder aus aller Welt, die Opfer von Menschenhandel werden. Dabei ist der Handel in die Prostitution am meisten verbreitet. Betroffene reisen illegal oder legal - als Touristen, Asylbewerber, Studenten, Saisonarbeiter - ein. Gemein ist ihnen, dass sie durch Schuldknechtschaft, Drohungen oder mit Gewalt in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht und ausgebeutet werden. Die Opfer von Menschenhandel sind aller Wahrscheinlichkeit nach ganz überwiegend Frauen und Mädchen, weswegen oft auch von Frauenhandel die Rede ist.

Betroffene können auf verschiedenen Wegen Entschädigung oder Lohn bekommen - allerdings nur, wenn die Täter ermittelt und verurteilt werden. Wegen fehlender Informationen, Sprachbarrieren, Geldmangel, Angst vor Ausweisung und psychischen Belastungen dürften allerdings die wenigsten allein in der Lage sein, sich ihre Ansprüche bei Behörden oder vor Gericht zu erstreiten. In Deutschland gibt es rund 50 Fachberatungsstellen, allerdings bisher nur für weibliche Betroffene von Menschenhandel.

Die Erfolgsquote bei Entschädigungen ist gering. Bei Verfahren wegen sexueller Ausbeutung seien bisher höchstens ein Drittel der betroffenen Frauen entschädigt worden, schätzen Expertinnen aus Beratungsstellen. Die Summen lagen dabei in der Regel nur zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Ein neues Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte setzt sich nun für die Stärkung der Rechte von Opfern des Menschenhandels ein, damit diese zumindest häufiger einen angemessenen finanziellen Ausgleich bekommen.