Allerdings darf XertifiX, dessen Vorsitzender der langjährige CDU-Politiker ist, dem Urteil zufolge weiterhin Kinder- und Sklavenarbeit in indischen Steinbrüchen anprangern. Den Antrag des Steinmetzes, diese Behauptung zu verbieten, wies das Gericht ab. Die Ansbacher Klage war XertifiX-Geschäftsführer Benjamin Pütter zufolge kein Einzelfall. Bundesweit hätten sich 18 Steinmetzbetriebe zusammengeschlossen, um den Verein "fertigzumachen". XertifiX solle mit aufgezwungenen Klagen finanziell ausgehungert und mundtot gemacht werden.
Xertifix stellt Unbedenklichkeitssiegel für auf Kinderarbeit kontrollierte Steinbrüche in Indien aus und verlangt dafür zwischen zwei und drei Prozent Lizenzgebühr auf den Warenwert der Natursteine. Elf deutsche Stein-Importeure haben sich dem Kontrollsystem bislang angeschlossen.
Steinmetz: Beweis für Kinderarbeit schuldig geblieben
Andere wehren sich gegen die "Zwangsabgaben für fragwürdige Zertifizierungen durch einen privaten Verein". Bis heute sei XertifiX jeden Beweis für Kinderarbeit schuldig geblieben, sagte der klagende Steinmetz dem epd. Bei den "telegen inszenierten Auftritten eines Ex-Minister" gehe es vorrangig um dessen eigene Profilierung.
Anders als in lokalen Schotterbrüchen würden in Exportsteinbrüchen Blöcke bis zu 30 Tonnen und fertige Grabmale bis zu einer Tonne Gewicht bewegt, die von Kindern gar nicht handhabbar seien. Anstatt die gesamte deutsche Grabmalwirtschaft dem Generalverdacht auszusetzen, sie würde Profite mit illegaler Kinderarbeit machen, solle sich XertifiX lieber um die Herstellung von Pflastersteinen durch indische Kinder kümmern. Viele Kommunen pflasterten damit ihre Plätze.
XertifiX drängt auch nach dem Urteil weiterhin auf die Zertifizierung indischer Steinexporte durch eine unabhängige Prüfinstanz. In jedem Steinbruch, den er unangemeldet besucht habe, habe er illegale Kinderarbeit festgestellt, sagte Pütter. Nach Expertenschätzungen sind zwischen 30 und 60 Prozent der neu errichteten Grabsteine auf deutschen Friedhöfen Billigimporte aus Indien.
Gericht setzt Norbert Blüms Menschenrechtsaktivitäten Schranken
Streit um Grabsteine aus Indien
Der Streit um Grabsteine aus Indien geht weiter. Die Menschenrechtsorganisation XertifiX des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm darf die Friedhofsverwaltungen nicht mehr auffordern, per Änderung der Friedhofssatzung nur noch Grabsteine zuzulassen, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Ansbach der Klage eines fränkischen Steinmetzes und Grabsteinhändlers recht gegeben, der sich durch Blüms Menschenrechtsaktivitäten um das Geschäft mit Grabsteinen aus Indien gebracht sieht.
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