Verfassungsgericht lehnt Zusammenlegung mit Bundestagswahl ab

NRW-Kommunalwahl darf am 30. August stattfinden

Nach monatelangem Rechtsstreit steht der 30. August als Termin für die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen fest. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster wies am Dienstag eine von SPD und Grünen dagegen gerichtete Klage ab.

Autor/in:
Martin Teigeler und Günter Weber
 (DR)

Die Opposition hatte eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September verlangt und den 30. August als willkürlichen Termin bezeichnet. Auch die Klage gegen das Ende der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen scheiterte vor dem höchsten Gericht des Landes. Die Parteien stritten unterdessen weiter über Termine und Wahlrecht.

Sowohl der Wahltermin als auch das Ende der Stichwahl sei mit der Landesverfassung vereinbar, sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams. Der Urnengang am 30. August sei nicht willkürlich, sondern unter Berücksichtigung der Ferientermine in Nordrhein-Westfalen vom Land festgelegt worden. Auch die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit verletze keine Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats, sagte Bertrams.

Nachvollziehbar sei insbesondere, dass die Regierung von einer Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 Abstand genommen habe. Eine solche Zusammenlegung sei in der Rechtsprechung als problematisch angesehen worden, weil wegen der allgemeineren und größeren Bedeutung der Bundestagswahl die Gefahr bestehe, dass kommunalpolitische Themen hinter die bundespolitischen zurücktreten würden, betonte Bertrams.

Der Verfassungsgerichtshof hatte der CDU/FDP-Regierung Mitte Februar die geplante Zusammenlegung der Kommunal- mit der Europawahl am 7. Juni verboten, da die Amtszeit der bisherigen Bürgermeister erst im Oktober endet. Daraufhin hatte Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) den 30. August als neuen Termin festgelegt.

Wolf begrüßte den Richterspruch und betonte, "der kommunale Urnengang soll nicht durch die Kanzlerfrage und die Überlagerung bundespolitischer Themen im Bundestagswahlkampf untergehen". CDU-Fraktionschef Helmut Stahl bezeichnete das Urteil als "Sieg für die Kommunen" und Bestätigung der Koalition. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke sprach von einer "krachenden Niederlage" für die Opposition

SPD-Landeschefin Hannelore Kraft sagte, man respektiere den Beschluss des Gerichts, lehne aber wie "die große Mehrheit der Menschen" den Extra-Wahltermin am 30. August ab. Es sei richtig gewesen, das Vorgehen der Landesregierung juristisch überprüfen zu lassen. Im Falle eines Siegs bei der Landtagswahl 2010 werde man gemeinsam mit den Grünen auch die Stichwahlen wieder einführen. Grünen-Fraktionschefin Sylvia Löhrmann bedauerte das Urteil. Auf die Zusatzkosten von 42 Millionen Euro für den Wahltermin im Spätsommer wies erneut der Bund der Steuerzahler hin.