Mit dem Begriff Spätabtreibungen bezeichnet man Abtreibungen ab der 23. Woche. Zu diesem Zeitpunkt gilt ein Ungeborenes normalerweise schon als lebensfähig. In Deutschland sind Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen nach vorhergehender Beratung straffrei. Aufgrund einer medizinischen Indikation sind Abbrüche aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.
Eine fraktionsübergreifende Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz unter Federführung der Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD) und Ina Lenke (FDP) sieht nun eine verpflichtende Beratung des Arztes vor, wenn das Ungeborene behindert oder bei der Frau aus psychischen Gründen ein Schwangerschaftsabbruch vorgesehen ist. Der Arzt soll zudem verpflichtet werden, bei der Beratung weitere Ärzte hinzuzuziehen. Von der Diagnose an und vor der schriftlichen Ausstellung der Indikation soll eine dreitägige Mindestbedenkzeit eingehalten werden müssen. Von dieser Frist kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden - wenn «Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren» besteht. Bei einem Pflichtverstoß im Hinblick auf Beratung, Bedenkzeit oder statistische Meldepflicht soll dem Arzt ein Bußgeld von 5000 Euro drohen.
Der gescheiterte Entwurf der Abgeordnetengruppe um Christel Humme (SPD) und Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) sah keine Beratungspflicht für den Arzt vor. Ärzte sollten vielmehr auf wohnortnahe Beratungsstellen hinweisen und auf Wunsch der Schwangeren den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden herstellen. Auch lehnte diese Gruppe eine gesetzlich verordnete Dreitagesfrist ab und wollte lediglich eine «ausreichende» Bedenkzeit festschreiben, da eine Mindestfrist von drei Tagen für Betroffene eine besondere Härte darstellen könne.
Von insgesamt rund 115 000 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2008 erfolgten laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden knapp 3000 aufgrund einer medizinischen Indikation. Laut Statistik gab es im vergangenen Jahr rund 230 Abtreibungen nach der 22. Woche.
Die Kontroverse über Spätabtreibungen
Hintergrund
Über den Umgang mit sogenannten Spätabtreibungen wird seit Jahren gestritten. Der Bundestag entschied nun am Mittwoch in einer fraktionsübergreifenden namentlichen Abstimmung über eine Neuregelung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
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