Beim Thema Spätabtreibungen bleibt es bei zwei Gesetzentwürfen - Entscheidung am 13. Mai

Ein Tauziehen bei der SPD

Über eine gesetzliche Regelung zu Spätabtreibungen soll am 13. Mai im Bundestag abgestimmt werden. Der Familienausschuss ließ am Mittwoch zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe passieren. Ziel der Abgeordneten ist eine umfassendere Beratung von Schwangeren in Konfliktsituationen. Wie bei ethischen Fragen üblich, wird unter Aufhebung des Fraktionszwangs abgestimmt.

Autor/in:
Christoph Strack
 (DR)

Die meisten Unterstützer hat bisher ein gemeinsamer Entwurf von Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Ina Lenke (FDP). Er sieht vor, Ärzte zu einer Beratung betroffener Schwangerer und der Vermittlung in psychosoziale Beratungsstellen zu verpflichten. Zwischen der Diagnose einer möglichen schweren Behinderung des Ungeborenen und der sogenannten medizinischen Indikation für eine Abtreibung soll eine dreitägige Mindestbedenkzeit liegen. Hält ein Arzt sich nicht an die Beratungspflicht oder Bedenkzeit, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Dagegen steht ein Entwurf, der vor allem von Abgeordneten aus der SPD-Fraktion unterstützt wird. Er sieht einen Hinweis des Arztes auf eine Beratung vor und stellt sich gegen eine konkrete Bedenkzeit. Daneben soll das Beratungsangebot für Schwangere generell ausgebaut werden. Eine neue Regelung zum Bußgeld wird abgelehnt.

Ein dritter Antrag stammt von der Linken, die keine gesetzlichen Änderungen will. Über eine ausführlichere statistische Erfassung von Spätabtreibungen soll gesondert abgestimmt werden.

Sogenannte Spätabtreibungen betreffen Schwangere nach der 12.
Schwangerschaftswoche. Nach der Novelle des Paragrafen 218 von 1995 dürfen Frauen auch nach dieser Zeit abtreiben, wenn ihre körperliche oder seelische Gesundheit gegenwärtig oder zukünftig gefährdet ist.