Religionsunterricht

Stichwort

Durch den Volksentscheid zur Gleichstellung von Religions- und Ethikunterricht in Berlin ist der Status des Religionsunterrichts bundesweit wieder in den Blick geraten. Religionsunterricht ist in Deutschland das einzige Schulfach, das den besonderen Schutz des Grundgesetzes genießt. Es gilt in den meisten Bundesländern als ordentliches Lehrfach und muss dort an allen öffentlichen Schulen unterrichtet werden. Die im Unterricht erbrachten Leistungen werden benotet und sind versetzungsrelevant.

 (DR)

Anders als in den meisten Bundesländern kann in Berlin das Fach Religion bisher nur freiwillig und zusätzlich zum Pflichtfach Ethik belegt werden. Grundlage dafür ist die sogenannte Bremer Klausel, die sich im Grundgesetzartikel 141 findet. Von der Verpflichtung zum Angebot von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach werden mit dieser Vorschrift jene Länder ausgenommen, in denen am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand. Das betrifft Bremen, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber auch Berlin.

Im Grundgesetzartikel 7 ist geregelt, dass Religion an allen öffentlichen Schulen unterrichtet wird. Religionsunterricht wird danach unter staatlicher Aufsicht, sowie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Erziehungsberechtigte können über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht entscheiden. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen zur Erteilung von Religionsunterricht verpflichtet werden.

Das Unterrichtsfach Religion sowie das bekenntnisfreie Alternativfach Ethik sind in den Schulgesetzen der Länder sowie in zahlreichen Landesverfassungen geregelt. In elf Bundesländern wurde Ethikunterricht als verpflichtende Alternative für Schüler eingeführt, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Schüler verpflichtet, entweder an
Religions- oder am Ethikunterricht teilzunehmen.

Nur in Berlin und Brandenburg sind Ethik und «Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde» (LER) Pflichtfächer. In Brandenburg können sich Schüler, die den Religionsunterricht besuchen, von LER befreien lassen. Das Bremer Fach «Biblische Geschichte» wird auf allgemeiner christlicher Grundlage unterrichtet, ist allerdings nicht an ein Bekenntnis gebunden und wird ohne Einbeziehung der Religionsgemeinschaften erteilt.

Mit Erreichen der Religionsmündigkeit nach Vollendung des 14.
Lebensjahrs können sich Schüler eigenständig vom Religionsunterricht abmelden. In den Bundesländern Bayern und Saarland ist dies laut Landesverfassung erst mit 18 Jahren möglich.