Gericht entscheidet gegen Veranstaltung von "pro köln" neben Dom

Auf die rechte Rheinseite

Die rechtsgerichtete Organisation "pro Köln" darf ihre für den 9. Mai geplante Veranstaltung "Nein zur Islamisierung Europas - Nein zur Kölner Groß-Moschee" nicht auf dem zentral gelegenen Roncalliplatz abhalten. Das Verwaltungsgericht Köln schloss sich mit dieser Entscheidung am Dienstag der Position der Kölner Polizei an, nach der die Veranstaltung wegen der zu erwartenden Gegendemonstrationen viele unbeteiligte Passanten behindern oder gefährden würde.

 (DR)

Stattdessen soll die Kundgebung auf dem Barmer Platz im rechtsrheinischen Köln-Deutz stattfinden. Das Gericht wies damit einen Eilantrag der Bürgerbewegung gegen entsprechende Auflagen der Polizei zurück. Eine Absperrung der Umgebung und des nahe gelegenen Hauptbahnhofs würde die Innenstadt, den ungehinderten Zugang zum Dom sowie den Zugverkehr weitgehend lahmlegen, so die Richter. Ähnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen seien dagegen auf dem Barmer Platz nicht zu erwarten (Az.: 20 L 308/09). Einen anderen Veranstaltungsort als den Roncalliplatz hatte "pro Köln" abgelehnt.

Die Richter verwiesen bei ihrer Einschätzung auch auf die Erfahrungen, die bei der Großveranstaltung von "pro Köln" im vergangenen September gemacht wurden. Damals hatte die Kölner Polizei eine Kundgebung der Organisation unter Hinweis auf die Gewalttätigkeiten von linksautonomen Protestgruppen und die gefährdete Sicherheit Bürger verboten. Gegen den geplanten "Anti-Islamisierungskongress" hatten damals rund 15.000 Menschen friedlich demonstriert. Insgesamt waren 3.000 Polizisten im Einsatz.