In erster Instanz hatten sieben konfessionslose Wissenschaftler den Stopp eines Besetzungsverfahrens für einen sogenannten Konkordatslehrstuhl an der Universität Erlangen-Nürnberg erreichen wollen. Nach Auskunft des Münchner Privatdozenten Alexander von Pechmann ziehen nur noch er und die beiden Saarbrücker Professoren Ulla Wessels und Christoph Fehige in die nächste Instanz des Eilverfahrens. Die Philosophen sehen sich in ihren Chancen auf einen Konkordatslehrstuhl allein deshalb diskriminiert, weil sie nicht katholisch sind. Allerdings hatte sich nur Wessels auch tatsächlich beworben.
In der mündlichen Verhandlung am 11. Dezember hatte der Vorsitzende Ansbacher Verwaltungsrichter Roland Voigt eingeräumt, dass es begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Konkordats geben könne. Zur Klärung dieser Frage hätten die Antragsteller jedoch den falschen Weg beschritten. Im aktuellen Besetzungsverfahren an der Erlanger Uni habe die Frage der Konfession bis dato keine Rolle gespielt. Die Eilanträge der Wissenschaftler auf einstweiligen Rechtsschutz seien unberechtigt.
Die verbliebenen Beschwerdeführer halten die Urteilsbegründung für unhaltbar.
Die GEW brachte ergänzend vor, dass die bayerischen Konkordatslehrstühle nicht in Übereinstimmung mit EU-Recht stünden. Der zuständige EU-Kommissar Vladimir Spidla habe deshalb die Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Das Vorgehen wird auch von der Humanistischen Union und dem Bund für Geistesfreiheit unterstützt.
1980 gab es vor dem bayerischen Verfassungsgericht schon einmal eine Klage gegen die Konkordatslehrstühle. Sie scheiterte an der Auffassung des Gerichts, die Beschränkung der individuellen Grundrechte müsse zugunsten der übergeordneten gemeinsamen Verantwortung von Kirche und Staat für Bildung und Erziehung hingenommen werden. Fast 30 Jahre später halten die Kläger diese Argumentation für überholt. Die geistig-religiöse Orientierung der Gesellschaft habe sich seither grundlegend gewandelt.
Rechtsstreit um Konkordatslehrstühle in Bayern geht weiter
Konkordat in Gefahr
Der Rechtsstreit um die bayerischen Konkordatslehrstühle geht in die nächste Runde. Mehrere nicht-katholische Hochschullehrer streben eine Verfassungsklage gegen das Vetorecht der katholischen Bischöfe bei der Lehrstuhl-Besetzung an. Es gibt 21 Konkordatslehrstühle an bayerischen Universitäten, die außerhalb der theologischen Fakultäten angesiedelt sind.
Share on