Innenministerium weist Kritik ab

Kirchen gegen "Visawarndatei"

Kurz vor der Entscheidung des Bundeskabinetts haben sich die großen Kirchen in Deutschland entschieden gegen die geplante "Visawarndatei" ausgesprochen. Darin will die Regierung Einlader von visapflichtigen Ausländern künftig speichern. Eine Ausrichtung der Visa-Überprüfung allein am Gedanken der Gefahrenabwehr wäre "verfehlt", heißt es in einer Stellungnahme der Kirchen. Das Bundesinnenministerium wies die Kritik zurück.

 (DR)

Das Bundeskabinett will voraussichtlich am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Errichtung der Visa-Einlader- und -Warndatei beschließen. Im Grundsatz will die Regierung Daten jener, die visumspflichtige Ausländer einladen und für deren Aufenthalt Verpflichtungen übernehmen, sowie Daten von kriminell oder terroristisch aufgefallenen Personen speichern und abgleichen.

Das Kommissariat der katholischen deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland äußern sich zu den Plänen in einer schriftlichen Stellungnahme und beklagen darin auch die «äußerst knapp bemessene Frist» zur Bewertung der geplanten Regelungen.

Die Regierung treffe mit den geplanten Regelungen die Kirchen und ihre Hilfswerke in ihrem Wesen, heißt es in der Stellungnahme. Für die Kirchenleitungen, aber auch für Pfarrgemeinden, Verbände und Ordensgemeinschaften sei es wichtig, dass es internationale und weltweite Kontakte, partnerschaftliche Beziehungen und persönliche Begegnungen mit Christen aus aller Welt gebe.

Die Kirchen bezeichnen es als unvereinbar mit dem Anspruch Deutschlands auf gute internationale Beziehungen, allein schon die Einladung von Menschen «mit einem generellen Misstrauen zu betrachten». Sie unterstützten durchaus «verhältnismäßige Bemühungen», Visumsmissbrauch und terroristischen oder kriminellen Bestrebungen entgegenzutreten. Zu befürchten sei aber, dass die Regierung «vielerlei berechtigte Interessen» an dem Aufenthalt von Ausländern in Deutschland ausblende.

«Eine rege Einladertätigkeit ist also keineswegs von vornherein verdächtig», mahnen die Kirchen. Sie werde aber in dem Gesetzentwurf «durchgängig in einen negativen Zusammenhang» gestellt und baue eine Nähe beispielsweise zu Schleusern auf.

Das Innenministerium erläuterte dagegen am Sonntag in Berlin, die Rückmeldung gegenüber den Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden erfolge nur ab fünf Einladungen in zwei Jahren und sei völlig wertfrei. Auch gebe es für bestimmte Gruppen wie Sportvereine oder kirchliche Gruppen eine Sonderregelung. Von einem generellen Misstrauen oder einem negativen Zusammenhang könne keine Rede sein.
Unmittelbare Rechtsfolgen für den Betroffenen würden weder an die Speicherung noch an die Rückmeldung geknüpft. Von diesen Fällen zu unterscheiden sei die Speicherung von Daten in der gesonderten Warndatei.