Umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf gefordert

Bundesrat für Abfrage der Religion bei Volkszählung

Der Bundesrat hat umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Volkszählung im Jahr 2011 gefordert. In einer am Freitag verabschiedeten Stellungnahme spricht sich die Länderkammer dafür aus, auch die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft abzufragen.

 (DR)

Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet
(CDU) verwies auf die Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur seit der letzten Volkszählung 1987. Überall sei die Bevölkerung internationaler geworden. Es gebe mehr religiöse Vielfalt. Die Anforderungen in der Integrationspolitik sei dadurch gestiegen. Der Zensus 2011 müsse dieser Entwicklung Rechnung tragen, forderte Laschet und setzte sich für die Aufnahme des Religionsmerkmals ein.

Für eine "passgenaue Ausrichtung der Angebote der Kirchen" sei die Abfrage der Religionszugehörigkeit sehr wichtig. Zudem werde bislang bei den Muslimen in Deutschland nicht zwischen Schiiten, Sunniten und Aleviten unterschieden. Auch dies erschwere die Arbeit von Politik und Verwaltung, sagte Laschet.

Kirchen plädieren für Abfrage
Die beiden großen Kirchen hatten sich schon 2008 dafür eingesetzt, dass bei der Haushaltsstichprobe nach der Religion gefragt wird. Zwar stehen den Kirchen auf örtlicher Ebene aktuelle Mitgliederdaten zur Verfügung. Diese lassen sich jedoch nicht mit Strukturdaten wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Wohnsituation, Ausbildung oder Beschäftigung verknüpfen.

Im Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für das Zensusgesetz war die Religionsabfrage zunächst enthalten. Wegen zahlreicher Wünsche anderer Ressorts, die eine Ausweitung der Erhebungsliste bedeutet hätten, hatte sich das Ministerium entschlossen, die Vorgaben der Europäischen Union "eins zu eins" zu übernehmen und auf die Erfassung von Religion zu verzichten.