Kabinett beschließt zweites Konjunkturpaket

50 Milliarden - aber für wen?

Das Bundeskabinett hat am Dienstag das zweite Konjunkturpaket beschlossen. Das Paket umfasst Maßnahmen im Umfang von rund 50 Milliarden Euro. Auf den Weg gebracht wurden auch ein Nachtragshaushalt und die Reform der Kfz-Steuer. Berlin-Korrespondent Dominik Rzepka berichtet.

 (DR)

Zentrale Bestandteile des Konjunkturpaketes sind Milliardeninvestitionen in den Straßen- und Schienenbau sowie in die Bildung. Zudem sollen die Bürger entlastet werden. So soll der steuerliche Grundfreibetrag steigen, der Eingangssteuersatz soll von 15 auf 14 Prozent sinken. Zudem wird die steuerliche Tarifkurve so verändert, dass viele mittlere Einkommensbezieher weniger Steuern zahlen müssen. Ferner steigt Mitte des Jahres der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, damit der einheitliche Beitragssatz von 15,5 auf 14,9 Prozent gesenkt werden kann.

Teil des Paketes ist auch die Reform der Kfz-Steuer. Sie wird künftig nicht mehr allein nach Hubraum, sondern auch nach dem CO2-Ausstoß berechnet. Mit dem am Montagabend gefundenen Kompromiss war die bisher vorgesehene Deckelung der Steuer für spritfressende Dieselwagen aufgehoben worden.

Neuverschuldung Rekordniveau
Zur Finanzierung der konjunkturstützenden Maßnahmen wird die Neuverschuldung in diesem Jahr voraussichtlich auf ein Rekordniveau steigen. Ein ebenfalls vom Kabinett verabschiedeter Nachtragshaushalt sieht eine Verdopplung der Neuverschuldung auf 36,8 Milliarden Euro für 2009 vor. Hinzu kommt ein "Investitions- und Tilgungsfonds" im Umfang von 21 Milliarden Euro, aus dem 2009 und 2010 viele Maßnahmen bezahlt werden. Das Finanzministerium geht somit für das laufende Jahr von 45 bis 50 Milliarden Euro aus. Die bisherige Rekordverschuldung von 1996 mit 40 Milliarden Euro würde damit übertroffen.

Der Bundestag will sich mit dem Konjunkturpaket bereits am Freitag erstmals befassen. Am 13. Februar soll das Parlament die Neuregelungen beschließen. In der Woche darauf soll der Bundesrat in einer Sondersitzung darüber entscheiden.