Vatikan löst sich von italienischer Gesetzgebung

Lex vaticana

Mit Jahresbeginn gelten neue italienische Gesetze nicht mehr automatisch auch im Vatikan. Der Staat des Papstes änderte zum 1. Januar eine Praxis, die seit 1929 bestand. Jetzt müssen italienische Gesetze und Verordnungen zuerst ausdrücklich vom Vatikan gebilligt werden, um auf dessen Territorium Gültigkeit zu haben.

 (DR)

Neu ist auch, dass die vatikanische Rechtsordnung sich ab sofort am allgemeinen internationalen Recht und entsprechenden Verträgen des Heiligen Stuhls orientiert.

Die Neufassung des entsprechenden Gesetzes, die Papst Benedikt XVI. am 1. Oktober 2008 unterzeichnete, ist von 25 auf 13 Artikel gekürzt und unterstreicht die Autonomie des Vatikan in der Gesetzgebung. Erste Quelle und Hauptbezugspunkt für die Interpretation aller Normen ist demnach das katholische Kirchenrecht.

Im Anschluss an die Lateranverträge 1929 verabschiedet
Nach dem alten Gesetz über Rechtsquellen, das im Anschluss an die Lateranverträge 1929 verabschiedet worden war, galten in Bereichen, in denen es keinen eigenen vatikanischen Normen gab, Gesetze des italienischen Staats sowie Verordnungen der Provinz und der Stadt Rom. Die jetzt gültige Fassung verlangt an dieser Stelle eine ausdrückliche Übernahme der betreffenden Norm durch die zuständige vatikanische Behörde.

Der Vatikan-Jurist Jose Maria Serrano Ruiz, Vorsitzender der Kommission für die Revision des Gesetzes, begründete die Änderung mit der italienischen Gesetzesflut. Außerdem stünden italienische Gesetze zu häufig in Widerspruch zu Grundsätzen der Kirche.