Kirche verteidigt relgiöse Ehen ohne Standesamt in bestimmten Fällen

Nur als Ausnahme

Die katholische Kirche verteidigt die künftige Möglichkeit, sich ohne standesamtliche Trauung vor dem Altar das "Ja"-Wort zu geben. Die Regelung in dem ab 1. Januar geltenden neuen Personenstandsrecht sei aber nur als Ausnahme für einzelne Fälle gedacht, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, im Interview der Online-Ausgabe der Koblenzer "Rhein Zeitung".

 (DR)

Die kirchliche Eheschließung nach erfolgter standesamtlicher Trauung solle der Normalfall bleiben. Als Beispiele für Ausnahmen nannte der Erzbischof Flüchtlinge, die die Papiere für eine Zivilehe nicht beibringen könnten. Zollitsch zeigte auch Verständnis für eine Beamtenwitwe, die durch eine neue zivilrechtliche Heirat ihre Pension verlieren würde. Solche Menschen seien in der Regel auf die erworbenen Unterhaltsansprüche angewiesen. In der Seelsorgepraxis werde man mit dem Paar aber eingehend prüfen, ob die ökonomische Situation doch eine Zivilehe ermöglicht.

Nach den Worten Zollitschs begründet die Ehe nach dem katholischen Verständnis eine Gemeinschaft des ganzen Lebens. Insofern gehörten staatliche und kirchliche Eheschließung zusammen. Wenn ein Brautpaar nur eine kirchliche Eheschließung wünsche, müsse der zuständige Bischof dem nach eingehender Prüfung zustimmen. Die Brautleute müssten beim Pfarrer eine Erklärung unterschreiben, wonach sie darüber informiert sind, dass die ausschließliche kirchliche Trauung keine zivilrechtlichen Wirkungen entfaltet und die Partner vor dem staatlichen Recht als unverheiratet gelten.

Der Episkopats-Vorsitzende wies Befürchtungen zurück, dass durch ausschließliche religiöse Trauung der Staat nichts mehr gegen die von manchen Muslimen praktizierte Kinder-Ehe oder Polygamie unternehmen könne. Religiöse Hochzeiten würden ja nach wie vor nicht vom Staat als gültige Eheschließung anerkannt. Sollte sich mit einer solchen Zeremonie eine strafrechtlich relevante Praxis verbinden, so sei dies eine Sache der Strafverfolgung.

Zollitsch wies darauf hin, dass das bisherige Verbot einer kirchlichen Hochzeit ohne standesamtliche Trauung 1875 gegen den heftigen Widerstand der katholischen Kirche eingeführt worden war. Diese Regelung widerspreche der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit. Der Kirche sei daran gelegen, dass sie gerade auch in ihrer Sakramentenspendung frei von staatlichen Vorgaben sei.