Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Stichwort

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.
Dezember in Paris verabschiedet. 48 der damals 56 UN-Mitgliedsländer stimmten für die Erklärung, die unter dem Schock des Nazi-Terrors und des Zweiten Weltkriegs entstanden war. Sechs kommunistische Staaten sowie Saudi-Arabien und Südafrika, in dem sich gerade die Apartheid etablierte, enthielten sich.

 (DR)

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren», heißt es im ersten Artikel der Erklärung. Das Dokument ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber Normen für unveräußerliche Rechte und Freiheiten, die für alle Menschen überall auf der Welt gelten sollen. Dazu zählen das Recht auf Leben und Schutz vor Diskriminierung, auf Glaubens-, Presse-, und Meinungsfreiheit. Die Erklärung der Menschenrechte enthält auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wie die auf Arbeit, Erholung und Bildung.

Diese in der Allgemeinen Erklärung formulierten Rechte sind im Laufe der Zeit in Form von internationalen Pakten und Konventionen sowie in Verfassungen der Länder verbindlich geworden. Völkerrechtliche Abkommen wie der Kinderschutz, das Folterverbot und der Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse oder Geschlecht gehen auf das Dokument von 1948 zurück.