Weiterer Gruppenantrag zu Spätabtreibungen aus der SPD

Vier an der Zahl

Aus der SPD-Bundestagsfraktion wird es einen weiteren Gruppenantrag zum Thema Spätabtreibungen geben. Dabei gehe es um begrenzte Änderungen am Schwangerschaftskonfliktgesetz, kündigte die Familienpolitikerin Kerstin Griese am Mittwoch in Berlin an.

 (DR)

Ziel sei eine bessere psychosoziale Beratung für Frauen in schwierigen Konfliktsituationen. Bei einer medizinischen Indikation sollten die Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, auf den Anspruch einer psychosozialen Beratung durch qualifizierte Stellen hinzuweisen. Zudem müssten sie betroffenen Eltern eine mindestens dreitägige Bedenkzeit zwischen Beratung und Abbruch einräumen.

Die Gruppe um Griese will den Antrag voraussichtlich in der kommenden Woche ins Parlament einbringen. Damit gibt es bei einer ersten Beratung zum Thema Mitte Dezember bis zu vier konkurrierende Anträge. Der Antrag kommt im Kern von jenen Abgeordneten, die Mitte November bei einer Aussprache innerhalb der SPD-Fraktion mehr Änderungsbedarf sahen, als es der Großteil der Fraktion um deren stellvertretende Vorsitzende Christel Humme vorsah.

Die Mehrheit der SPD-Fraktion strebt neben mehr Hilfen für Familien mit behinderten Kindern nur Änderungen an den Richtlinien der Ärzteschaft an. Dagegen will Griese und andere Sozialdemokraten, darunter Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse und die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles, die Ärzte auch gesetzlich in die Pflicht nehmen. Im Gegensatz zum Entwurf, den die Unionsabgeordneten Johannes Singhammer (CSU) und Ilse Falk (CDU) sowie die frühere Familienministerin Renate Schmidt (SPD) bewerben, soll jedoch stärker festgeschrieben werden, dass eine Beratung ergebnisoffen sein soll. Auch soll es keine umfassendere statistische Erfassung von Spätabtreibungen geben.

Griese sagte nach einem Gespräch ihrer Initiative mit Humme, derzeit gebe es eine Lücke. Bei einem Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche sei eine Konfliktberatung gesetzlich vorgeschrieben, ab der 13. Woche jedoch nicht mehr. Das solle gesetzlich geändert werden. «Wir wollen, dass Frauen Hilfe und Unterstützung besonders in dem Moment bekommen, in dem eine Untersuchung eine eventuelle Behinderung des Kindes feststellt», meinte die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses. Die Verpflichtung zur Beratung müsse auf Seiten der Ärzte und nicht auf Seiten der Frau liegen. Das ist auch im Singhammer-Entwurf der Fall. Neben den Konzepten von Singhammer, Humme und Griese hat die FDP-Familienpolitikerin Ina Lenke einen weiteren Gruppenantrag angekündigt.